Was als Funkspruch ukrainischer Soldaten begann, ist zur Parole des ukrainischen Widerstands geworden. Als Marke eingetragen werden kann der Slogan aber nicht, wie das Gericht der Europäischen Union entschied. Von A. Lagmöller
Das er als “Markenzeichen” geschützt ist und damit Videos, die offensichtlich politisch/satirisch sind dann auf Basis von “Urheberrechtsverletzungen” zensiert werden, ist problematisch. Ironischerweise kam der Bundesadler überhaupt nicht in dem Video vor, sondern ein offensichtlich anders aussehender Adler.
Die selbe Argumentationsstruktur greift hier. Politische Botschaften können nicht urheberrechtlich geschützt werden, egal ob als Text oder Symbol. Wenn es darum geht, Amtsanmaßung zu verhindern, dann ist das bereits über die Regelungen zur Amtsanmaßungen gedeckt.
Das Vorgehen aus Markenrecht bei dem satirischen Video fand ich auch etwas anrüchig. Man muss aber davon ausgehen, dass es auch andere Wege gegeben hätte, die vielleicht dogmatisch schwieriger zu begründen waren. Daher verstehe ich auch den Pragmatismus, das so zu regeln. Sonst hätte sich irgendein AFD Otto wieder beschwert, dass die Regierung ein paar 1000 € an Anwaltskosten produziert hat.
Aber du lieferst ja die Erklärung selbst, weshalb es im Grunde sinnvoll ist, Zeichen wie den Bundesadler zu schützen. Es geht darum, dass der Bund umfassend davor geschützt wird, dass Dritte sich das Zeichen für irgendwas aneignen. Das ist aus Kriminalprävention mehr als sinnvoll. Es gibt so schon genug unseriöse Angebote, die sich mit vermeintlichen Hoheitszeichen legitimieren wollen.
Die geschützten Gegenstände und die Schutzziele unterscheiden sich. Beim Urheber- und Markenrecht geht es um kommerzielle Verwertung. Bei Amtsanmaßung geht es darum, Menschen davor zu schützen, dass sie unrechtmäßig zu Handlungen gezwungen werden, oder mit Falschinformationen in die Irre geführt werden.
Das er als “Markenzeichen” geschützt ist und damit Videos, die offensichtlich politisch/satirisch sind dann auf Basis von “Urheberrechtsverletzungen” zensiert werden, ist problematisch. Ironischerweise kam der Bundesadler überhaupt nicht in dem Video vor, sondern ein offensichtlich anders aussehender Adler.
Die selbe Argumentationsstruktur greift hier. Politische Botschaften können nicht urheberrechtlich geschützt werden, egal ob als Text oder Symbol. Wenn es darum geht, Amtsanmaßung zu verhindern, dann ist das bereits über die Regelungen zur Amtsanmaßungen gedeckt.
Das Vorgehen aus Markenrecht bei dem satirischen Video fand ich auch etwas anrüchig. Man muss aber davon ausgehen, dass es auch andere Wege gegeben hätte, die vielleicht dogmatisch schwieriger zu begründen waren. Daher verstehe ich auch den Pragmatismus, das so zu regeln. Sonst hätte sich irgendein AFD Otto wieder beschwert, dass die Regierung ein paar 1000 € an Anwaltskosten produziert hat.
Aber du lieferst ja die Erklärung selbst, weshalb es im Grunde sinnvoll ist, Zeichen wie den Bundesadler zu schützen. Es geht darum, dass der Bund umfassend davor geschützt wird, dass Dritte sich das Zeichen für irgendwas aneignen. Das ist aus Kriminalprävention mehr als sinnvoll. Es gibt so schon genug unseriöse Angebote, die sich mit vermeintlichen Hoheitszeichen legitimieren wollen.
Das fällt dann halt nicht unter Markenrecht, sondern unter Amtsanmaßung bzw. Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html
Die geschützten Gegenstände und die Schutzziele unterscheiden sich. Beim Urheber- und Markenrecht geht es um kommerzielle Verwertung. Bei Amtsanmaßung geht es darum, Menschen davor zu schützen, dass sie unrechtmäßig zu Handlungen gezwungen werden, oder mit Falschinformationen in die Irre geführt werden.
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