• Gigglygoo@lemmy.world
    link
    fedilink
    arrow-up
    15
    ·
    7 days ago

    Laut §90a BGB sind Tiere explizit keine Sachen, man wendet nur im allgemeinen die für Sachen geltende Rechte auf sie an.

    • ladicius@lemmy.world
      link
      fedilink
      arrow-up
      6
      ·
      7 days ago

      Ich weiß, dass der Wortlaut des Gesetzes meine Auslegung nicht zulässt. Es ist halt lediglich der Wortlaut, der da einen Unterschied macht; in Aspekten des praktischen Lebens sind Tiere dann eben doch überwiegend Sachen (mit besonderen Rechten).