Die Koalitionsfraktionen haben sich auf die abschließende Fassung des Gesetzes über die Legalisierung von Cannabis verständigt. Das Gesetz soll weniger streng ausfallen als bisher geplant.

Die Fraktionen der Ampel-Koalition haben sich abschließend über das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis verständigt… “Wir machen Schluss mit der schädlichen Prohibition von Cannabis”, erklärte dazu die amtierende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Kirsten Kappert-Gonther. Sie bezeichnete das geplante Gesetz als “Paradigmenwechsel, für den sich viele Menschen jahrzehntelang eingesetzt haben”.

Das Gesetz soll nach dem Beschluss weniger streng ausfallen als bisher geplant. Die Fraktionen einigten sich demnach unter anderem darauf, die Konsumverbote in der Nähe von Schulen und ähnlichen Einrichtungen auf einen Abstand von hundert Meter zu reduzieren. Vorher waren 200 Meter geplant.

Legale Besitzmenge im Eigenanbau wird verdoppelt

Ebenfalls entschärft wurden die Regeln beim Eigenanbau: Hier soll künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm erlaubt sein - statt 25 Gramm. Die Strafbarkeit soll dabei im privaten Raum erst ab 60 Gramm greifen, im öffentlichen ab 30 Gramm. Darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit.

Zudem sollen laut Kappert-Gonther Strafvorschriften und Bußgelder auf “angemessene Größenordnungen” reduziert werden. So sollen Bußgelder von maximal 100.000 auf maximal 30.000 Euro gesenkt werden. Einen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr sollen Experten des Bundesverkehrsministeriums bis Ende März vorschlagen. THC ist der Wirkstoff der Cannabis-Pflanze, der hauptsächlich für die Rauschwirkung verantwortlich ist.

Für Minderjährige weiterhin verboten

“In den Verhandlungen ist es uns gelungen, praktikable Regelungen zu finden, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten und die Entkriminalisierung von erwachsenen Konsumierenden Wirklichkeit werden lässt”, teilte Kappert-Gonther mit. Für Jugendliche unter 18 Jahren wird der Besitz und Konsum von Cannabis weiterhin verboten bleiben.

Der ursprüngliche Plan der Ampel, Cannabis auch in lizenzierten Geschäften zum Verkauf anzubieten, wird zunächst nicht umgesetzt.

Vorhaben aus Koalitionsvertrag

Die Cannabis-Legalisierung ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition. Über den dazugehörigen Gesetzentwurf wird schon länger beraten. Eine abschließende Verabschiedung im Bundestag steht noch aus.

Das Gesetz soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Ursprünglich war dies zum Jahreswechsel geplant. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte zuletzt aber bestätigt, dass dies nicht mehr zu schaffen ist. Ein Inkrafttreten wird nun für das Frühjahr angestrebt.

  • Takios@feddit.de
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    1 year ago

    Für Jugendliche unter 18 Jahren wird der Besitz und Konsum von Cannabis weiterhin verboten bleiben.

    Na dann sind ja die ganzen Leute die wegen der Kinder dagegen argumentiert haben jetzt zufrieden.

    Ach was schreibe ich da, natürlich werden die weiter mit bad faith Argumenten bezüglich Jugendschutz und dass das ja ganz schlimm für Kinder sei kommen.

  • jul@feddit.de
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    1 year ago

    Dies ist die beste Zusammenfassung, die mir einfiel:

    Die Fraktionen einigten sich demnach unter anderem darauf, die Konsumverbote in der Nähe von Schulen und ähnlichen Einrichtungen auf einen Abstand von 100 Meter zu reduzieren. Vorher waren 200 Meter geplant.

    Die Regeln beim Eigenanbau: Hier soll künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm erlaubt sein - statt 25 Gramm. Die Strafbarkeit soll dabei im privaten Raum erst ab 60 Gramm greifen, im öffentlichen ab 30 Gramm.

    Einen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr sollen Experten des Bundesverkehrsministeriums bis Ende März vorschlagen.

    Der ursprüngliche Plan der Regierungskoalition, Cannabis auch in lizenzierten Geschäften zum Verkauf anzubieten, wird zunächst nicht umgesetzt.

    Das Gesetz soll im kommenden Jahr in Kraft treten.

    Der Originalartikel besteht aus 351 Wörtern, die Zusammenfassung aus 107 Wörtern. Das ersparte 70%. Ich bin kein Bot und ich bin nicht Open Source!

    • KasimirDD@feddit.de
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      1 year ago

      Der ursprüngliche Plan der Regierungskoalition, Cannabis auch in lizenzierten Geschäften zum Verkauf anzubieten, wird zunächst nicht umgesetzt.

      Meine Aktien!

    • dumdum666@kbin.social
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      1 year ago

      50gr Ertrag, selbst bei einer Pflanze, wird locker überschritten - darüber kann sich jeder auf entsprechenden Seiten im Internet informieren.

      Im Kern ändert sich also nichts hinsichtlich der Strafbarkeit

      • KISSmyOS@lemmy.worldOP
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        1 year ago

        Erlaubt ist der Anbau von 3 Pflanzen und der Besitz von 50 Gramm getrocknetem Cannabis.
        Was allerdings passiert, wenn du nach der Ernte und Trocknung mehr als 50 Gramm hast, wird nirgends erwähnt.

        Allerdings fällt in der Praxis “Ich hab Gras gerochen” als Begründung für eine Hausdurchsuchung weg, weil es nicht mehr auf eine Straftat hindeutet.

        • dumdum666@kbin.social
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          1 year ago

          Was allerdings passiert, wenn du nach der Ernte und Trocknung mehr als 50 Gramm hast, wird nirgends erwähnt.

          Das wirst du entsorgen müssen um das Gesetz zu befolgen. In der Praxis wird es aber wahrscheinlich dazu führen, dass Konzentrate hergestellt werden…

          Allerdings fällt in der Praxis “Ich hab Gras gerochen” als Begründung für eine Hausdurchsuchung weg, weil es nicht mehr auf eine Straftat hindeutet.

          Eine Ordnungswidrigkeit würde das also nicht begründen?

          • KISSmyOS@lemmy.worldOP
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            1 year ago

            Grasgeruch in der Wohnung ist kein Indiz dafür, dass da mehr als 50 Gramm gelagert werden.

            Und nein: Die Unverletzlichkeit der Wohnung wiegt schwerer als eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb darf die Polizei auch bei Meldung einer Lärmbelästigung nicht ohne deine Zustimmung in deine Wohnung.

            • dumdum666@kbin.social
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              1 year ago

              Aber wenn Gras trotz allem Ordnungswidrig bleibt, in wie weit brauchst du dann überhaupt einen Grenzwert von 50g, der möglicherweise überschritten wurde, hinzu zu ziehen, um einen Anfangsverdacht zu konstruieren? Oder generiert eine potenzielle Ordnungswidrigkeit keinen Anfangsverdacht?

              • FlamingHot@feddit.de
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                1 year ago

                Mir scheint der Artikel fehlerhaft zu sein. Sollte es nicht heißen es ist eine Ordnungswidrigkeit bei über 60/30g?

                • Enkrod@feddit.de
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                  1 year ago

                  Nein, darunter ist es eine Ordnungswidrigkeit, darüber eine Straftat.

                  0g - 50g Legal

                  50 - 60g Ordnungswidrigkeit

                  >60g Straftat

  • Tvkan@feddit.de
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    1 year ago

    Das klingt ja sogar brauchbar? Also natürlich ginge es besser, aber wenn man bedenkt dass vor nicht allzu langer Zeit noch Apothekenpflicht, 10€ Steuern pro 100mg THC, 500m Bannmeile um wortwörtlich alles, kein Eigenanbau etc. im Raum standen finde ich das überraschend wenig kacke.

    2078 dann auch in Österreich, ich freu mich schon.

    • dumdum666@kbin.social
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      1 year ago

      Das Gesetz über den Eigenanbau ist nur leider Quatsch- da darfst du nur Bonsai Pflanzen haben um dich im legalen Bereich zu bewegen.

  • 768@sh.itjust.works
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    1 year ago

    Haushaltslöcher stopfen

    …wenn das nicht klappt, können sie sich die Löcher immerhin in die Pfeife rauchen

    • scorpionix@feddit.de
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      1 year ago

      Ungelogen: Wenn die Neuseeländer ihr allgemeines Rauchverbot für mehr Geld zurücknehmen, können wir auch unsere Löcher im Haushalt mit dem kommerziellen Verkauf von Gras stopfen!

      Freies Gras für freie Bürger!

  • mrgnz@feddit.de
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    1 year ago

    Ich muss jetzt also selber Planzen anbauen?! Der Sinn der ganzen Aktion ist doch verfehlt. Nicht jede*r kann das. Was ist denn jetzt mit dem Handel geworden?

  • teichflamme@lemm.ee
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    1 year ago

    Mal schauen, wie lange das mit dem Straßenverkehr dann dauert. Und wann das Gesetz wirklich beschlossen ist.

    • bAZtARd@feddit.de
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      1 year ago

      Genügend Spielraum für die FDP das ganze Vorhaben zur Farce werden zu lassen.

  • tillimarleen@feddit.de
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    1 year ago

    „Darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit.“ Es bleibt dennoch eine Ordnungswidrigkeit?

  • Zewu@lemmy.world
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    1 year ago

    Kann jemand erklären, wie die Grenzwerte für den Besitz begründet werden bzw. was der Sinn dahinter ist? Es gibt ja auch kein Gesetz, das besagt, dass du maximal 1.5 Liter Schnaps im Haus haben darfst. Dafür ist das Schnapsbrennen verboten. Was erreicht man im Vergleich dazu mit einem legalen Anbau von Cannabis aber gleichzeitiger Restriktion von Besitz? Was ist hier anders?

    • KISSmyOS@lemmy.worldOP
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      11
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      1 year ago

      Sie versuchen wohl das Kiffen im privaten zu erlauben ohne einen kommerziellen Anreiz zu ermöglichen und einen neuen Markt zu erschaffen. Und Besitzmengen sind leichter zu kontrollieren als eine Verkaufsabsicht nachzuweisen.

    • Gladaed@feddit.de
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      1 year ago

      Das fundamentale Problem ist übernationales Recht nach dem Gras verboten ist. Daher ist eine echte Legalisierung illegal, da wir manches internationale Recht anerkennen.

        • InternationalBastard@lemmy.world
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          1 year ago

          Ich frage mich, wie das funktionieren soll. Die Toleranzen gegenüber THC sind doch mega verschieden, also größere Unterschiede als beim Alkohol. Bekannte sind starke Kiffer und können kleine Joints pur rauchen. Die hätten doch sicher noch 5 Tage einen kritischen wert. Ich kiff 4 mal im Jahr, zieh da 2 mal am Joint oder trinke eine Cannamilch mit Kleinstmengen und bin in einer Parallelwelt.

          • yA3xAKQMbq@lemm.ee
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            1 year ago

            also größere Unterschiede als beim Alkohol

            Halte ich für unwahrscheinlich. Wenn du Spiegeltrinker hast, also Menschen die den ganzen Tag Alkohol trinken um einen bestimmten Pegel aufrecht zu erhalten, die haben auch mal konstant 2.5 ‰ ohne direkt sichtbare Ausfallerscheinungen wie torkeln oder lallen aufzuweisen. Jemand der selten bis nie Alkohol trinkt liegt mit dem Pegel im Krankenhaus.

            • InternationalBastard@lemmy.world
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              1 year ago

              Ich denke halt, wenn man einen Gelegenheitskiffer als Referenz nimmt, um einen Fahrtüchtigkeitswert zu bestimmen wird der sehr niedrig ausfallen. Eine Toleranzbildung gegenüber THC erfolgt halt schnell und bei 3 bis 4 mal abends kiffen die Woche braucht man schon erheblich größere Mengen um breit zu sein. Die Mehrheit meiner kiffenden Freunde raucht um den Faktor 10 mal höher als ich. Wenn der Wert zu hoch ist, könnte ich locker vollgedrönt fahren.

              • yA3xAKQMbq@lemm.ee
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                1 year ago

                Ja well, so ist das mit one size fits all Ansätzen: passen niemand. 🤷‍♀️

                Aber nur weil Spiegeltrinker nicht torkeln, heißt das nicht, dass sie fahrtüchtig sind. Und wenn sich jemand von früh bis spät ein Purköpfchen nach dem anderen durchzieht, halte ich die Person ebenfalls für nicht fahrtüchtig.

                Die Promillegrenze ist übrigens auch nicht als Einladung gedacht sich auszurechnen wieviel man trinken darf um noch fahren zu können. Die ist da, weil man nach einer Feier und danach ordentlich Schlaf eventuell trotzdem noch Restalkohol im Blut hat.

              • FlamingHot@feddit.de
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                1 year ago

                Du merkst selber dass du hier grade einfach so daher erzählst? Habe in der Pandemie locker 3-4 Abende gekifft und da war von höherer Toleranz noch rein gar nichts zu merken. Ich würde eher sagen das sind Leute die den ganzen Tag dauerbreit sind, aber auch das wäre eine reine Vermutung meinerseits. Würde schon hoffen dass da wissenschaftlicher mit umgegangen wird.

                • InternationalBastard@lemmy.world
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                  1 year ago

                  Du merkst selber dass du hier grade einfach so daher erzählst?

                  Ich denke ich habe in den Posts klar gemacht, dass es sich um meine Gedanken handelt. Und Lemmy ist ein news aggregator mit Kommentarfunktion. Ich brauche hier nicht wissenschaftlich sein.