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Wie schön wäre es, wenn häufiger Menschen einfach der Führerschein wegen fehlender charakterlichen Eignung entzogen würde
Ist schon absurd, oder? Bei kleinsten Spuren von THC wird sofort eine generelle Unfähigkeit mit Drogen umzugehen unterstellt. Wer betrunken Fahrrad fährt, verliert ebenfalls seinen Führerschein. Aber wiederholte oder offensichtliche charakterliche Unzulänglichkeiten, die regelmäßig zu impulsivem oder aggressivem Verhalten führen sind völlig egal (außer nach dem hundertsten Verstoß, wo vlt. mal ein Richter auf vorherige Vorkommnisse schaut).
Und Fahrerflucht begeht er auch noch, ist das nicht schön das die Polizei direkt ermittelt. Oh moment, die ermitteln gegen die Demonstranten…
Und woher nimmst du die Kenntnis, dass sie nicht gegen den Fahrer ermitteln? Oder hattest du nur noch auf ein bisschen billiges Bullenbashing? (Und nein, aus der PM lässt es sich nicht ableiten)
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- Spanischer Torero
Krass wie hier so eine absolute Aussage hochgewählt wird. Sowas vergiftet immer jegliche Diskussion, egal von welcher seite so ein mist kommt.
Menschen die ein Gewaltmonopol beanspruchen müssen wohl auch etwas härter in nehmen sein. Klar kann man mehr mit Kooperation erreichen, die echte Frage ist wo welcher Seite die ausgehen muss da es ja klare Hierarchien gibt in diesem Fall.
Naja, mag am Artikel liegen.
Die Ermittlung gegen die Demonstranten wird explizit erwänt.
Zum Fahrer wird die Polizei nur zitiert, dass es sich um einen „Zusammenstoß“ handelt. Von Ermittlungen ließt man nichts.
Das ist für mich als Laie eine juristisch interessante Frage:
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Handelt es sich um Fahrerflucht, wenn der Fahrer aus Notwehr handelte?
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Handelt es sich um Fahrerflucht, wenn der Fahrer glaubte aus Notwehr zu handeln?
Bin selbst kein Jurist, aber Notwehr lag schonmal nicht vor, da das keine Nötigung gegen den Fahrer war. Der Kleintransporter war in der ersten Reihe und laut der “zweiten-Reihe” Rechtssprechung ist bei solchen Fällen eine Nötigung höchsten ab der zweiten Reihe gegeben, wo ein Auto dann von vorne und hinten mit anderen Autos “zugestellt” ist. Außerdem sieht man im Video, dass der Kleintransporter einfach hätte abbiegen können, die Blockade war nur minimal.
Notwehr kann nicht nur die eigenen sondern auch die Rechtsgüter anderer schützen. Der Kleintransporter in der ersten Reihe kann also seinen Hintermann durch Nothilfe schützen. Wobei das vorraussetzt, dass der eigentlich Angegriffene den Angriff nicht schlicht dulden will.
Außerdem sieht man im Video, dass der Kleintransporter einfach hätte abbiegen können, die Blockade war nur minimal.
“Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen” ist zentrales Prinzip des deutschen Notwehrrechts. Flucht oder Ausweichen sind nie das mildeste Mittel der Notwehr.
War der Fahrer in unmittelbarer Gefahr?
Notwehr in Deutschland erfordert einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff gegen ein Rechtsgut. Das kann zum Beispiel das Leben oder die körperliche Unversehrtheit sein, aber auch Angriffe gegen die Freiheit, das Eigentum oder sogar die Ehre sind im deutschen Recht notwehrfähig. Nötigung ist ein Eingriff in die Freiheit des Genötigten. Es ist juristisch umstritten ob und wann Straßenblockaden aus Protest eine Nötigung darstellen.
Das ist aber für meine Frage nicht relevant. Da eben umstritten ist ob Straßenblockaden aus Protesteine Nötigung darstellen, kann in meinen Augen vom Laien nicht erwartet werden diese juristisch feine Unterscheidung vorzunehmen. Es könnte also sein, dass der Fahrer glaubt aus Notwehr zu handeln, obwohl juristisch keine Notwehrlage vorlag. Dann handelt es sich um einen Erlaubnistatbestandsirrtum. Dann hätte er zwar nicht in Notwehr gehandelt, aber dennoch nach §16 StGB nicht strafbar.
Und, wie gesagt, ich bin kein Jurist, finde die Frage aber interessant.
Muss Notwehr aber nicht auch in einer Verhältnismäßigkeit stehen?
Grundsätzlich muss lediglich das Mildeste aller möglichen und gleichwertig effektiven Mittel gewählt werden, welches geeignet ist den Angriff sicher und endgültig zu beenden.
Eine Prüfung auf Verhältnismäßigkeit findet nur statt, wenn ein “extremes Missverhältnis” besteht. So darf zum Beispiel der Diebstahl einer geringwertigen Sache nicht mit tödlicher Gewalt vereitelt werden. Die Grenze zur Geringwertigkeit wird dabei aber als deutlich niedriger verstanden, als man als Laie vielleicht denken mag.
das mildeste Mittel für seine Freiheit wäre gewesen auszusteigen und wegzugehen. Es gibt auch keine geschützte Freiheit, seine Sachen bewegen zu dürfen, wenn dadurch Menschen gefährdet oder gar getötet würden.
“Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen” ist zentrales Prinzip des deutschen Notwehrrechts. Flucht oder Ausweichen sind nie das mildeste Mittel der Notwehr.
naja die Nötigung durch die Demonstration gilt ja explizit NICHT für die Autos in der ersten Reihe
und selbst wenn man es so sehen sollte das auch die Autos in erster Reihe genötigt werden - ist es dann akzeptabel gegen so eine komplett friedliche Nötigung die Demonstraten durch Bedrohung mit eine potentiell tögliche Waffe dazu zu nötigen aus dem Weg zu gehen?
Notwehr muss immer dem Verbrechen angemessen sein - man kann ja Taschendiebe auch nicht einfach über den Haufen schießen wenn man selbst nicht bedroht wird…
Notwehr muss immer dem Verbrechen angemessen sein - man kann ja Taschendiebe auch nicht einfach über den Haufen schießen wenn man selbst nicht bedroht wird…
Genau das sieht die vorherrschende Rechtsauffassung anders.
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Körperverletzung und Fahrerflucht ist das doch auf jeden Fall und ob diese Person zum Führen eines Fahrzeuges fähig ist darf bei einem absichtlichen Angriff damit doch auch stark bezweifelt werden.
Also vermutlich mündliche Verwarnung und gut ist? /s
Verwarnung wofür? Das war doch eindeutig Notwehr! Der arme Fahrer musste sich gegen den Angriff auf sein Recht da jetzt aber langfahren zu müssen verteidigen! (/s, weil es so gruselig sehr nach etwas klingt, was manche ernsthaft denken)
Er wurde ganz klar genötigt Menschen zu überfahren! /s
Dadurch das es ein Auto war, sogar sehr wahrscheinlich gefährliche Körperverletzung.
Mindestens gefährliche Körperverletzung. Die Tat wurde mit einer Waffe oder einem gefährlichen Gegenstand begangen.
Ich finde in Fällen von Menschen gezielt anfahren, sollte aber grundsätzlich auf versuchten Mord oder versuchten Totschlag abgestellt werden. Wer Menschen überfährt nimmt dabei immer deren Tod billigend in Kauf. Wer dazu noch Menschen überfährt, die sich nicht wegbewegen können nutzt deren Wehrlosigkeit aus, und agiert damit besonders heimtückisch, weswegen das als Mord gewertet werden sollte.
Wäre es nicht versuchter Mord, da Vorsatz und niedere Beweggründe gegeben sind?
Man könnte den Täter mal fragen, ob er die angefahrene Person tatsächlich umbringen wollte. Aber selbst bei Geständnis wahrscheinlich eher Totschlag, denn ein guter Anwalt würde die niederen Beweggründe wahrscheinlich abwenden können
Das Gericht wird in solchen Fällen regelmäßig Eventualvorsatz annehmen. Wer mit einem 3,5 t Tonnen schweren Gefàhrt einen Menschen umfährt, der nimmt dessen Tod billigend in Kauf. Die Konstruktion des Eventualvorsatzes kommt häufig zum Einsatz, denn sonst würden nur geständige Täter verurteilt werden können.
Aus der Absicht des versuchten Mordes kommt man hier evtl. nur raus, weil der Täter Schrittgeschw. gefahren ist und noch abgebremst hat. Ansonsten liegt der Mordversuch hier Unstrittig vor, mein Jurastudium liegt schon einige Dekaden zurück, aber mit dem auto auf jemanden losjagen ist eigentlich der Beispielsfall des versuchten Mordes.
Es ist auch unproblematisch, hier niedrige Beweggründe abzunehmen. Wer jemanden tötet, weil er sonst zur spät zur Arbeit kommt oder ähnliches, da ist man bei der Abwägung der Rechtsgüter unproblematisch bei den niedrigen Beweggründen.
Was ist denn nicht daran nieder, dass man sich so in seiner Eitelkeit gekränkt fühlt, mal nicht brumm brumm da durchfahren zu können, dass man deswegen einen Menschen umbringt?
Normalpsychologische Gefühle wie Zorn, Wut, Enttäuschung oder Verärgerung können niedere Beweggründe sein müssen es aber nicht zwingend. Es kommt dabei darauf an was die Gefühle auslöst.
Vielleicht reicht dann dazu zu schweigen und es zieht “in Zweifel für den Angeklagten” weil Totschlag aus Wut nicht zwingend ein niederer Beweggrund ist.Also doch niedere Beweggründe.
In der Realität wird hier nichtmal Anklage wegen versuchtem Totschlag erhoben werden, da hier der Vorsatz zum Töten nicht bewiesen oder angenommen werden kann.
Mit der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung und dem gefährlichen Eingriff in dem Straßenverkehr (Stichwort Kfz als Waffe) ist der aber glaube ich auch ganz gut bedient. Den Führerschein ist er definitiv erstmal los. Edit: okay der KV Vorsatz ist auch fraglich bei Schrittgeschwindigkeit zumal es wenn nur ein Versuch wäre. Aber Nötigung dürfte noch dazu kommen.
Führerschein müsste meiner Meinung nach bei solchen Sachen auf Lebenszeit entzogen werden können, oder eine besonders harte Prüfung für schwere Fälle. Hoffe dass hier nicht mit einem einfachen Idiotentest der Schein zurückgeholt werden kann
Den Führerschein ist er definitiv erstmal los.
Den Führerschein aufgrund charakterlicher Uneignung, verliert man meines Wissens nach nur nach einer rechtskräftigen Verurteilung. Leider. Denn sonst wäre es wahrscheinlich eine meiner derzeitigen Hauptbeschäftigungen, die Facebook-Kommentare, die eine ganz unzweifelte charakterliche Uneigung zum Führen eines Fahrzeugs erkennen lassen, nach Flensburg zu melden.
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Bei Schrittgeschwindigkeit an jemanden vorbeifahren und dann an der Seite schritt lahmarschig bremsend wegschuben als Menschen umbringen zu bezeichnen ist ja mal richtige dramatisierung.
Wenn der Mensch unter die Räder gerät, und der Reifen über den Kopf fährt ist es egal, ob das bei Schrittgeschwindigkeit oder 100 km/h passiert. Wer einen Menschen, der dazu noch nicht aufrecht steht, sondern am Boden ist, anfährt, nimmt in Kauf, dass er unter die Räder kommt.
Der Täter hat nach dem Aufprall sofort gebremst und ist erst langsam weiter gefahren als zu sehen war, dass das Opfer nicht gestürzt ist, also unter die Räder kommen war eher nicht möglich
Der Passant war zu jederzeit sichtbar und der Fahrer fuhr bremsend.
Wo war das Rad am Kopf?
der Fahrer fuhr bremsend
Was soll das denn sein?
Negativ beschleuniged und dann bist du fein raus /s
Mir fällt spontan nur wenig ein, was weniger Beweggrund sein könnte, als 20 Minuten später am Ziel anzukommen.
Politisches Statement könnte es sein, das ist nicht automatisch ein niederer Beweggrund.
Es stimmt: Man muss es nicht unbedingt als niederen Beweggrund auffassen, einem Dritten Schaden zum Zweck des politischen Ausdrucks zuzufügen. Ich würde aber auch nicht ausschließen, dass es einer ist. Für mich klingt es jedenfalls eindeutig nach Terrorismus und mindestens nach einem strafverschärfenden Tatbestand. Wenn es also nicht ausreicht, um vom Totschlag zum Mord zu kommen, dann aber sicher zu einem schweren Fall von Totschlag.
War es denn Vorsatz?
Der Fahrer fuhr in Schritt Geschwindigkeit und gerade aus auf die Person stehend auf der Strasse zu. Fahrer bremst leicht ab. Person hatte Zeit seine Hände auf das Fahrlicht zu stützen. Wurde zur Seite gestoßen(Fahrlicht höhe). Person blieb auf der strasse obwohl der Fahrer langsam auf ihn zu fuhr.
Edit: Leute hier wollen echt Mord anhängen und Dramatisieren. Also Leute, hört mal auf zu träumen und statt im Internet nach Drama zu suchen für entertainment vielleicht solltet ihr euch mal politisch engagieren. Pappnasen
Klingt doch so als ob der Fahrer mehr als genug Zeit hatte zu bremsen. Bin kein Jurist, aber wie könnte das bitte dann nicht vorsätzlich sein?
da die Autofahrer ja immer gerne mit Nötigung argumentieren ist das doch als absolut mindestens die Nötigung sich zur Seite zur Bewegen unter Androhung mit einer potentiell tödlichen Waffe
Potentiell könnte es sich zusätzlich um einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz handeln:
Wobei ich jetzt nicht weiß, inwiefern es da eine Rolle spielen könnte, dass die Verammlung evtl. nicht genehmigt (aber halt auch nicht verboten, falls nicht angemeldet?) war oder wie Gerichte allgemein in solchen Fällen urteilen, bin wie gesagt kein Jurist.
Die Versammlung ist nicht genehmigt. In Deutschland sind Aufzüge als Demos genehmigungspflichtig. Daher verboten. Da liegst du schon nicht falsch.
In Deutschland sind Aufzüge als Demos genehmigungspflichtig.
Nein, sie sind allgemein anmeldungspflichtig, das ist nicht das Gleiche. Es folgt auch nicht, dass nicht angemeldet (oder nicht genehmigt) = verboten. Z.B. eine Spontanversammlung ist selbst von der Anmeldepflicht ausgenommen. Abgesehen davon kann (nicht muss) die Polizei eine nicht angemeldete Versammlung auflösen und potentiell macht sich die Orga strafbar, wenn sie eine Versammlung nicht anmeldet, aber auch das heißt ja nicht verboten. Allgemein ist die Versammlungsfreiheit ein Grundrecht und genießt daher einen besonderen Schutz, die kann nicht ohne gute Begründung eingeschränkt werden, nur weil es der Polizei oder irgendwelchen Dullis nicht passt, selbst wenn nicht alle bürokratischen Regeln eingehalten wurden. Ein Verbot braucht eine besondere Begründung, siehe Gesetzestext. Siehe auch hier in einfacheren Worten:
Die Anmeldepflicht ist nicht zu verwechseln mit einer Genehmigungspflicht. Die zuständige Behörde muss nur über die geplante Versammlung in Kenntnis gesetzt werden. Dann hat sie die Möglichkeit, die Versammlung zu verbieten oder Auflagen festzulegen. Dies setzt jedoch voraus, dass ansonsten die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar in Gefahr wäre. Ein Verbot ist das letzte Mittel, wenn andere Mittel (etwa Auflagen) keinen Erfolg versprechen. […]
Zusammenfassend kann man sagen: Eine Versammlung unter freiem Himmel ist nicht erlaubnispflichtig. Sie muss aber angemeldet werden, wenn sich der Organisator nicht strafbar machen will. Ein Verbot oder Auflagen sind möglich, müssen aber von der Behörde ausreichend begründet werden.Klingt alles in allem nicht danach, das irgendwelche Versammlungen grundsätzlich verboten wären, nur weil sie nicht genehmigt oder angemeldet wurden.
Naja er fuhr auf der Straße und gab dem auf offenener Straße falsch stehenden Passanten Zeit zu reagieren. und schubste ihn nur zur Seite - nicht frontal. Der Passant hatte seine Hände benutzt, um sich abzustoßen statt zur Seite zu gehen in Schrittgeschwindigkeit.
Und wenn der Passant sich nicht bewegt wäre überfahren in Ordnung?
Hat der Fahrer den überfahren?
also Nötigung unter Bedrohung mit einer tödlichen Waffe?
Nichts davon spricht dafür, dass der Fahrer nicht vorsätzlich gehandelt hat. Oder willst du behaupten, er hätte Gas und Bremse verwechselt? Oder nicht gewusst, dass das Anfahren einer Person, auch bei vergleichsweise niedrigen Geschwindigkeiten, zu einer Verletzung führen kann? Abgesehen davon ist
dem auf offenener Straße falsch stehenden Passanten
eine höchst merkwürdige Interpretation. Das war offensichtlich ein Demonstrant, der hier gezielt zum Zwecke des Protests eine Spur blockiert hat, nicht ein zufällig herumstehender “Passant” (was im Übrigen offensichtlich auch nichts daran ändern würde, dass der Fahrer mutwillig eine Verletzung in Kauf genommen hat).
Auf dem Video falls du es angeschaut hast, kannst du sehen dass der Fahrer bremst und in Schrittgeschwindigkeit seitlich wegschubst, während der Passant beide Hände nutzt um am Fahrzeug abzustoßen.
Und ob es Demonstration ist auf der Strasse zu stehen und nicht mal eine seitliche Gasse offen zu lassen obwohl man nur paar Leute ist statt hunderte wie bei anderen Demonstrationen ist fraglich.
Für Demonstrationen wird man zumindest in Deutschland von der Polizei begleitet und man benötigt eine Genehmigung. Dann darf man aber auch mit tausenden erscheinen.
Video falls du es angeschaut hast
hab ich
der Fahrer bremst und in Schrittgeschwindigkeit seitlich wegschubst, während der Passant beide Hände nutzt um am Fahrzeug abzustoßen.
Und? Alles spricht dafür, dass der Fahrer hier gezielt gehandelt hat. Im Sinne des Gesetzes bezeichnet “Vorsatz” laut Wikipedia “den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände”. D.h., wenn er den Aktivisten anfahren wollte (sieht offensichtlich so aus, scheinst du ja auch nicht zu verneinen) und wusste, dass Anfahren von Personen gefährlich ist (was eigentlich jede*r wissen muss), dürfte hier locker Vorsatz vorliegen.
Und ob es Demonstration ist auf der Strasse zu stehen und nicht mal eine seitliche Gasse offen zu lassen obwohl man nur paar Leute ist statt hunderte wie bei anderen Demonstrationen ist fraglich.
Für Demonstrationen wird man zumindest in Deutschland von der Polizei begleitet und man benötigt eine Genehmigung. Dann darf man aber auch mit tausenden erscheinen.
Du scheinst hier zu behaupten, dass die Demonstrierenden möglicherweise gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben könnten. Soweit ich sehe, hat das hat aber überhaupt keinen Zusammenhang zur Frage, ob der Fahrer vorsätzlich gehandelt hat oder nicht. Und die LG betreibt ja bewusst zivilen Ungehorsam, nimmt also so etwas wie eine Veurteilung wg. Verstoßes gegen das Versammlungsrecht etc. in Kauf, weswegen ich nicht verstehe, wieso du diese Dinge hier erwähnst, als hätten sie irgendeine Relevanz für die Beurteilung der Tat des Fahrers.
Also ohne Witz. Ich bin für Klimaschutz aber ihr Pappnasen macht es richtig einfach den Klimaschutz mit Hass zu verbinden und Leute wegzuekeln. Eure Argumentationen zeigen auch ein schlechtes Licht über eure Ehrlichkeit, weil die Argumente so an den Haaren vorbeigezogen sind.
Der Fahrer wusste dass der zu ihm schauende Passant auf der Strasse realisiert und Zeit hat weg zu gehen. Fährt sehr langsam und bremst sogar ab. Passant bleibt vorsätzlich stehen und stößt sich sachschädigend mit beiden Händen am Fahrlicht ab.
Ja es war Vorsatz. Vom Passanten. Der Fahrer hat erkennen können, dass die Person in vollständiger Verfassung war von der Strasse zu gehen.
Demnächst erzählst du mir es wäre Vorsatz von all den Versicherungsbetrügernopfern, weil das Opfer sein Auto nicht angehalten hat als der Versicherungsbetrüger auf der Fahrbahn war. Er hätte ja wissen müssen
Ich hab das Video gesehen. Der Fahrer hat ihn in Fußgänger Geschwindigkeit geschubst “gerammt”, zur Seite. Fahrer hat leicht gebremst, damit Person reagieren kann. Geht nicht zurzeite.
Würde das nicht Mord bezeichnen. Körperverletzung wäre auch noch an der Grenze.
Also Nötigung unter Bedrohung mit einer tödlichen Waffe?
ist natürlich was ganz anderes mehrere Tonnen Metall auf jemanden zurollen zu lassen um die Person so zu bedrängen dass die aus dem Weg geht…
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Und wird dieser Person dauerhaft die Waffenlizenz entzogen?
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Ich schätze eher nicht.
Braucht er zum Arbeiten, sagt sein Anwalt, falls es überhaupt vor Gericht kommt.
Wahrscheinlich wird nur der Demonstrant eine Anzeige erhalten
Wenn ein Polizist oder Staatsanwalt dieses Video sieht, muss Anzeige erstattet werden. Strafanzeigen auf Grund von Videos gibt es viele, was mir relativ frisch bekannt ist, ist eine Prügelei in Aachen die sich verbreitet hat.
Relevanter Teil des Artikels
Dass jetzt die Aachener Polizei ermittelt, sei eine Selbstverständlichkeit, wie Polizeisprecherin Kathrin Goebels auf Anfrage unserer Zeitung erklärt. „Wenn wir Kenntnis von einer solchen Straftat erhalten, müssen wir tätig werden“, sagt sie und berichtet, dass die entsprechende Strafanzeige gefertigt ist und dass das zuständige Kriminalkommissariat die Arbeit aufgenommen hat. „Wir kennen die Zusammenhänge noch nicht, wissen nicht, welche Vorgeschichte es zu dieser Schlägerei gibt“, sagt die Sprecherin. Bei der Ermittlung zumindest eines Schlägers dürfte der Weg kurz sein, das Aachener Nummernschild seines Autos ist während der gesamten Aufnahme im Bild.
Man verpflichtet sich bei seiner Einberufung dazu, jede Straftat in seinem Geltungsbereich von der man mitbekommt zur Anzeige zu bringen, ansonsten riskiert man den Verlust des Beamtenstatus.
Aachen Alter!
Ein produktives Mitglied der Gesellschaft, im Gegensatz zu diesen ganzen fiesen Klimaterroristen. /s
dAs wAr nOtWeHr iNfOlGe vOn nÖtIgUnG!!!
Hältst du das Blockieren von Straßen nicht für eine Nötigung oder glaubst du, dass eine Nötigung keine Notwehr erlauben sollte? Wie siehst du das in anderen Fällen von Nötigung? Wie sollte man deiner Meinung nach handeln?
Natürlich ist bei Nötigung Notwehr erlaubt, es kommt aber immer auf die Verhältnismäßigkeit an. Da es hier zu keiner Bedrohung der Unversehrtheit der blockierten Verkehrsteilnehmer kommt, ist auch nur Notwehr im nicht gewaltmäßigem Umfang zu rechtfertigen.
Der Kastenwagen hat hier eine friedlich demonstrierende Person (friedlich im Kontext des nicht-bedrohlichem Protests) aktiv in Gefahr gebracht und sich mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr den Weg frei gefahren. Die Verhältnismäßigkeit ist hier nicht gegeben, also ist das Ausmaß an Notwehr nicht gerechtfertigt. Das sollte deine hoffentlich beantworten. Einfach abwarten und Tee trinken, da hat man leider Pech und muss die Exekutive ihre Arbeit machen lassen.
Grundsätzlich findet bei der Notwehr keine Güterabwägung statt. Niemand muss eine Körper- oder Eigentumsverletzung hinnehmen, selbst wenn diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung verhindert werden kann. Und das obwohl das Recht auf Leben selbstverständlich einen höheren Stellenwert hat als das Recht auf körperliche Unversehrheit oder Eigentum.
Eine Prüfung auf Verhältnismäßigkeit findet nur statt, wenn ein “extremes Missverhältnis” besteht. Es ist eben die Frage ob das hier besteht. Ich vermute, dass es auch eine Rolle spielt wie groß das Verletzungsrisiko für die Blockierenden war und wie einfach es für die Blockierenden gewesen wäre dem Auto schlicht auszuweichen. Im gegebenen Fall hätte der Blockierer mit einem halben Schritt zur Seite dem wirklich langsam fahrenden Auto ausweichen können.
Es kommt schlichtweg nicht darauf an, ob ein Blockierer hätte ausweichen können. Der Fahrer hat bewusst hingenommen den Blockierer anzufahren und das ist hier auch passiert. Somit besteht ein extremes Missverhältnis, da die Blockierer die körperliche Unversehrtheit des Fahrers in keiner Weise riskiert haben, der Fahrer hingegen bei dem Blockierer schon.
Wenn ich mit dem Fahrrad fahre und einem auf dem Radweg geparkten Auto hinten rein fahre, obwohl ich dieses schon lange vorher dort gesehen habe, bekomme ich trotzdem 100% der Schuld. Natürlich, das Auto steht da ordnungswidrig, aber ich darf genauso wenig bewusst in ein parkendes Auto fahren - egal wo es steht.
Jetzt übertrage das Auto auf dem Radweg auf die Blockierer und das Fahrrad das in parkende Autos fährt auf den Fahrer des Transporters. Nur weil der Blockierer nicht aus dem Weg geht, hat der Fahrer kein Recht darauf ihn anzufahren.
So wie ich bei einem Falschparker die Polizei/das Ordnungsamt rufen muss, muss der Fahrer darauf warten, dass die Polizei die Situation auflöst.
Was kann der Fahrer jetzt machen, ohne Leute anzufahren? Hupen oder anbrüllen. Mehr geht nicht, ohne sich selbst auch strafbar zu machen.
Somit besteht ein extremes Missverhältnis, da die Blockierer die körperliche Unversehrtheit des Fahrers in keiner Weise riskiert haben, der Fahrer hingegen bei dem Blockierer schon.
Was genau ein extremes Missverhältnis darstellt ist in der Rechtswissenschaft umstritten. Nach herrschender Meinung kann zum Beispiel tödliche Gewalt bereits im Falle des Diebstahls von mittelwertigen Gegenständen als Notwehr gerechtfertigt sein. Manch gehen dabei ab einem Wert von 50€ von Mittelwertigkeit aus, andere erst ab 100€ oder 200€.
Im Zweifel wird soetwas immer eine Einzelfallentscheidung sein, aber ganz so endeutig wie du es hier darstellst ist es meiner Auffassung nach nicht - das macht es ja gerade so ein interessantes Diskussionsthema.
Wenn ich mit dem Fahrrad fahre und einem auf dem Radweg geparkten Auto hinten rein fahre, obwohl ich dieses schon lange vorher dort gesehen habe, bekomme ich trotzdem 100% der Schuld. Natürlich, das Auto steht da ordnungswidrig, aber ich darf genauso wenig bewusst in ein parkendes Auto fahren - egal wo es steht.
Da ist aber streitbar ob es sich beim widerrechtlich geparkten Fahrzeug um einen Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut handelt. In meinen Augen ist das nicht so. Selbst wenn es sich um einen rechtswidrigen Angriff handeln würde, wäre gegen das geparkte Auto zu fahren nicht geeignet den Angriff zu beenden.
Stimmt, ich schnall mir von nun an nen Basi ans Rad und verdresche Autofahrer die auf dem Radweg parken von Notwehr her. Danke für deinen Beitrag!
Oder ich machs wie bisher und red mit denen darüber warum das vielleicht nicht so cool ist. Aber hast schon recht, Gewalt gegen Leib und Leben ist die bessere Option.
Was du oder ich in so einer Situation für richtig halten oder tun würden war nicht Hintergrund meiner Frage. Es ging mir mehr um die juristischen Hintergründe.
Radwegparken ist mit ziemlicher Sicherheit (in fast allen Fällen) keine Nötigung. Ob und wann Straßenblockaden eine Nötigung darstellen ist juristisch umstritten.
Nimm als Alternative einen Drängler hinter dir auf der Autobahn, der dich mit Lichthupe und Hupe nötigt auf Seite zu fahren. Darfst du da als Notwehr eine Vollbremsung hinlegen?
Oder anders rum: Du wirst absichtlich auf der Autobahn runtergebremst oder gebrakechecked, darfst du den Ausbremser von der Fahrbahn abdrängen um weiter zu kommen?
Beides juristisch gesehen 1A Nötigungen, bei denen man durch die erdachten Reaktionen eine Mitschuld bis hin zur alleinigen Schuld zugesprochen bekommen würde.
Wenn ein Auto das einen auf der Autobahn brakechecked also nicht absichtlich abgedrängt werden darf, warum sollte dann ein Blockierer aus Fleisch und Blut angefahren werden dürfen?
Ich bezweifle, dass Ausbremsen oder Abdrängen geeignet sind die Nötigung sicher und endgültig zu beenden.
Zudem birgt fast alles, was du auf der Autobahn machst das Risiko, auch in Individualrechtsgüter Unbeteiligter einzugreifen (anderer Autofahrer oder sogar Mitfahrer im Auto des Angreifers), was wiederum nicht vom Notwehrrecht gedeckt ist. Eingriffe in Rechtsgüter der Allgemeinheit können auch durch Notwehr entschuldigt werden.
Es gibt da ein ganz neues, völlig verrücktes Konzept das ich dir gerne vorstellen möchte. Es nennt sich “Verhältnismäßigkeit”.
Insofern habe ich einen Vorschlag der dich vielleicht überraschen wird: Solange es nicht notwendig ist um deine körperliche Unversehrtheit zu gewährleisten solltest du überhaupt keine Gewalt anwenden. Anders gesagt, solange niemand Gewalt gegen dich anwendet solltest du das auch nicht tun da es nicht verhältnismäßig wäre.
Wie zutiefst menschenverachtend muss jemand drauf sein um es für angemessen und gerechtfertigt zu halten eine friedlich und gewaltlos protestierende Person - die sich so verhält das sie für niemanden auch nur die geringste Gefahr darstellt - mit körperlicher oder gar motorisierter Gewalt anzugreifen?
Ein Prüfung auf Verhältnismäßigkeit findet im deutschen Recht nur statt, wenn ein extremes Missverhältnis zwischen dem zu schützenden Rechtsgut des Angegriffenen und dem geschädigten Rechtsgut des Angreifers besteht.
Es geht nicht darum was moralisch korrekt wäre, sondern was in der gegebenen Situation rein rechtlich (und rein theoretisch!) möglich ist. Ich fahre nicht mal Auto, aber ich finde diese Gedankenspielerei interessant.
Verstehe, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen da ich kein Jurist bin.
Habe das Video bei Instagram gesehen. Die Kommentare da waren fürchterlich von wegen “endlich wehrt sich einer mal” oder “richtig so”
“NoTwEhR” die greifen ja meine Freiheit an /s
Für die, die wie gewöhnlich nicht den Artikel anklicken wollen, hier der im Text verlinkte Vorgang in bewegten Bildern
Und hinter ihm nutzt gleich einer die Lücke, ob da jetzt gerade ein Mensch verletzt wurde oder nicht. Nicht vergleichbar mit der Aktion vom Transporterfahrer, beide sollten allerdings mal ganz klar ihren moralischen Kompass neu ausrichten.
Mit dem Firmenauto! Da wird sich der Chef aber freuen über diese kostenlose Werbung.
Glaube die Zielgruppe und die Kunden mögen das sogar. Werden wahrscheinlich einige so loben für die Kundenfreundlichkeit eine Verspätung zu vermeiden.
Zum Glück war das ungefähr fußgeschwindigkeit.
Oh mann du könntest sogar recht haben. Hab mir mal die Google Bewertungen der Firma angesehen. Die haben echt viele richtig schlechte Bewertungen wenn es um die Durchführung der Reiningungen usw. geht. Seit dem “Vorfall” hagelt es aber 5 Sterne mit so Sätzen wie “Pünktliche und engagierte Mitarbeiter, die alle Hindernisse aus dem Weg räumen!” oder “Top Service. Mitarbeiter kam heute trotz Protest in der Innenstadt pünktlich. Immer wieder”
Diese Kommentare sind wohl eher Schaulustige, memes und witzbolde.
“Hey mom, schau her. Ich war heute bei was dabei was in den Nachrichten war. Ich habe es kommentiert!”
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Der Fahrer hat ihn in Fußgänger Geschwindigkeit geschubst “gerammt”, zur Seite. Vorher zusätzlich leicht gebremst
Würde das nicht Mord bezeichnen wie manche Helden hier.
Mord ist in der Tat übertrieben… Aber er nimmt eine Verletzung des Fußgängers eindeutig in Kauf, da sind wir also schon mindestens bei Körperverletzung (ja, der Versuch ist bereits strafbar; nein, bei dem eindeutigen Vorsatz ist “nur” fahrlässig raus). Mit einem tonnenschweren Fahrzeug als “Werkzeug” sind wir wohl auch gleich bei gefährlicher Körperverletzung. Fahrerflucht dann nochmal separat.
Da die Autofahrer ja so gerne mit Nötigung argumentieren ist das doch zumindest mal die Nötigung aus dem Weg zu gehen unter Bedrohung mit einer potentiell tödlichen Waffe…
Der Passant hatte sich entschieden mit beiden Händen am Fahrlicht abzustoßen statt zur Seite zu gehen, in Schrittgeschwindigkeit. Weiß ja nicht, ob man da den Fahrer belangen kann, wenn er nur auf der Straße fuhr. Vielleicht kann man es, aber doch mit großer Mitschuld des Passanten, der mitten auf der Straße falsch steht und nicht reagieren möchte und anstelle sogar sich mit Händen am Fahrzeug abstoßen möchte.
Der Passant hatte sich entschieden mit beiden Händen am Fahrlicht abzustoßen
Wir reden aber schon vom selben Passanten, oder? Der, der klar ersichtlich gerade den zweiten Riemen seines Rucksacks über die Schulter ziehen will, bevor er sich schützend die Hände nach vorn nehmen muss?
Aber gut, dass du mich daran erinnerst, dass wirklich keine Situation eindeutig ist, solange die Brille nur stark genug gefärbt ist…
Wurde die Carla Rochel Folge vom Hotel Matze Podcast deswegen heute bei spotify runtergenommen? Darin sagte Sie das bei den Protesten immer die größte Angst ist das mal jemand einfach losfährt
Für alle Hallenser:
HAL DE 366