Minutenlang wartete eine Radfahrerin an einer Ampel – dann verlor sie die Geduld und überquerte die Kreuzung trotz Rotlicht. Sie verhielt sich womöglich korrekt, wie ein Gericht verkündete.

Konkret geht es um die Frage, ob ein Fahrrad auch bei Rot an einer Ampel mit Kontaktschleife halten muss, wenn die Kontaktschleife garnicht auf ein Fahrrad reagieren kann.

  • Turun
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    99 months ago

    Ach komm, lass den Scheiß. Wenn du zitierst, dann ordentlich:

    Das OLG sieht auch das anders: Die Betroffene habe nicht als Fußgängerin, sondern als Radfahrerin am Verkehr teilgenommen. Radfahrende seien nicht etwa als »qualifizierte Fußgänger« anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen »nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen«.

    • Atemu
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      109 months ago

      Das ist was das OLG darauf geantwortet hat Brudi.

      • Turun
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        fedilink
        89 months ago

        Ja, also das was die höhere Autorität hat. Das nicht zu erwähnen ist halt irgendwie einfach Falschinformation.