Bei der Wiederholungswahl in Berlin müssen die gleichen Kandidierenden auf den Stimmzetteln stehen wie 2021. Die AfD-Politikerin Malsack-Winkemann sitzt inzwischen in U-Haft – ihr Stimmenanteil hat nicht darunter gelitten.
Die Ex-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann sitzt als mutmaßlicher Teil einer »Reichsbürger«-Gruppe wegen Terrorverdachts in Untersuchungshaft. Dennoch konnte sie bei der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl einen minimalen Zuwachs ihres Stimmenanteils verbuchen.
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Man muss dazu sagen dass dem allgemeinen AfD-Wähler vermutlich egal ist, wessen Name da auf dem Zettel steht
Das wäre in meinen Augen ein weiterer Grund für ein AfD Verbotsverfahren, wenn den Wählern der Partei “egal” ist, dass sie damit mutmaßliche Terroristen wählen.
Ich bezweifle, dass sich ein großer Teil der Bevölkerung über die Erstwahlkandidaten informiert. Bei anderen Parteien sind da allerdings auch meistens keine Terroristen dabei.
Gerade die Erstwahlkandidaten sollte man doch kennen. Bei den Parteien wählt man die Landesliste, von der man wahrscheinlich die ersten drei-vier Namen kennt, weil diese medial häufiger auftreten. Aber beim Erstwahlkandidaten sollte man die Leute doch wenigsten kennen. Allein schon, weil diese sich auch lokal um ihre Stimmen bemühen müssen. Kann natürlich sein, dass das bei der AfD und deren Wählern egal ist, aber zumindest die CDU und SPD Kandidaten + wen man sonst wählt, sollte man kennen. Vlt. lebe ich da aber auch in meiner eigenen Blase.
Du, ich stimme dir da komplett zu und schaue vorher auch immer durch, wer das eigentlich ist. Gerade, weil man da zB auch einen etwas linkeren CDU Politiker in den Bundestag wählen könnte. Aber viele andere machen das nicht, sondern setzen ihren Haken da nach Partei.
Wenn die AfD eine normale Partei wäre, würde sie vielleicht auch eine Pressemitteilung herausgeben und vor der Fast-Terroristin auf der Liste warnen. (Hat sie nicht, soweit ich das sehe.)
Wenn sie Stimmen dazu bekommen hat, waren das ja vorher keine AfD-Wähler.