In der Prignitz nimmt der Protest gegen Grüne eine ungewöhnliche Form an. Nach einer Strafanzeige prüft die Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht der Volksverhetzung.

Wegen eines Plakats mit der Aufschrift „Grüne&Grün-Wähler werden bei uns nicht mehr bedient - Die deutschen Bauern!“ prüft die Staatsanwaltschaft im brandenburgischen Neuruppin den Anfangsverdacht der Volksverhetzung. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Cyrill Klement am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Das Verfahren gehe auf eine Strafanzeige zurück und stehe ganz am Anfang. Geprüft werde auch, wie viele Schilder dieses Inhalts in der Umgebung von Wittenberge stünden oder gestanden hätten.

Zuvor hatten die „Märkische Allgemeine“, die „Schweriner Volkszeitung“ und der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) berichtet. Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs droht mit Strafe wegen Volksverhetzung gegen den, der die „Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“.

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    10 months ago

    “Ermittelt” heißt nicht viel mehr, als dass es eine Akte zu dem Fall gibt. Das Wort kann man also eigentlich immer benutzen, wenn irgendjemand Anzeige gestellt hat.