• DrM@feddit.de
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    1 year ago

    Das mit dem “absolut nüchtern” irritiert mich.

    Ich hab das jetzt auch mal gegooglet und 0 Infos dazu gefunden, dass Jobrad und Alkohol sich ausschließen. Nur auf einer Seite steht:

    Der Konsum von Drogen oder Alkohol während der Nutzung des Leasingfahrrads ist strengstens untersagt. Ebenso ist eine Nutzung des Leasingfahrrads nicht gestattet, wenn der Beschäftigte Rauschmittel oder Medikamente eingenommen hat, die seine Verkehrs-/Arbeitssicherheit beeinträchtigen.

    Quelle, Abschnitt 6 ganz unten

    Da steht nur, dass man keinen Alkohol während der Fahrt trinken darf. Dass man wenn man so viel Alkohol getrunken hat, dass seine Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist, nicht mehr Rad fahren darf, versteht sich denke ich von selbst. Wobei der Teil natürlich auch so gesehen werden kann, dass jeder Tropfen Alkohol eine Beeinträchtigung ist.

    Edit: Auf der Seite vom Land Baden-Württemberg steht auch, dass das Fahrrad nicht unter Alkoholeinfluss gefahren werden darf. Würde mich jetzt interessieren, ob das daran liegt dass die Räder hier aus öffentlicher Hand sind oder ob das immer so ist. Außerdem würden mich die Konsequenzen interessieren, was würde passieren wenn man dabei erwischt wird wie man nach einem Bier mit seinem Fahrrad nach Hause fährt?

    • Der aus Aux@feddit.deOP
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      1 year ago

      Das ist nur interessant, wenn die Versicherung des Rades (Vollkasko?) in einem Schadensfall etwas bezahlen muss. In welchem Zustand du (mit was auch immer) zur Arbeit fährst, interessiert im Schadensfall auch die Berufsgenossenschaft. Die hat da auch noch Regeln. Ist ja immerhin ein Jobrad.

      • DrM@feddit.de
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        1 year ago

        Ich hatte gar nicht im Kopft, dass JobRad eine Vollkasko hat.

        Hab mir die Versicherungsbedingungen von JobRad jetzt mal angeguckt, aber auch dort steht nichts von Nüchternheit.

        Interessant ist hier Unter “Bedingungen” Abschnitt 6: Ausschlüsse und Leistungskürzungen.

        Dort steht nur

        wenn der Fahrer des Fahrrades bei Eintritt des Schadens nicht zum Führen des Fahrrades berechtigt war.

        Also bei Alkoholeinfluss ab 1.6 Promille.

        Komplette Nüchternheit muss ein Zusatz der Länder sein, allgemein gilt das bei JobRad nicht