Der unabhängige Expertenrat der Bundesregierung für Klimafragen hat das Klimaschutzprogramm der Ampel-Koalition als unzureichend und nicht gesetzeskonform kritisiert. Das für dieses Jahr vorgelegte Programm erfülle “nicht die Anforderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes an ein Klimaschutzprogramm”, heißt es in der Bewertung des Gremiums. Zwar würde sich “bei konsequenter Umsetzung” der Maßnahmen die Lücke zum Erreichen der deutschen Klimaziele bis 2030 verringern. Der Anspruch des Programms zur Treibhausgasminderung sei jedoch unzureichend. Zudem seien die Annahmen der Bundesregierung zur Wirksamkeit ihrer Maßnahmen zu optimistisch.

  • Killing_Spark@feddit.deOP
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    1 year ago

    Ich finde ganz simpel, dass das Land im Namen des Volkes so Handel soll, wie es die Bevölkerung wünscht.

    Die Mehrheiten sind dann auch die Diskussionsgrundlage, nicht eine Verfassung aus vergangenen Zeiten.

    Man muss halt dabei mitbeachten, dass dabei immer die Gefahr besteht, dass Minderheiten ihre Rechte verlieren. Wenn es keine rahmengebende Verfassung gibt hindert nichts die Mehrheit daran, die Minderheiten zu übervorteilen. Und da muss man auch einfach mal sagen, dass auch die Demokratie eben nicht perfekt ist sondern nur in einem gewissen Rahmen gute Ergebnisse produzieren kann.

    Und die Ewigkeitsklausel hört sich doch wirklich nach Religion an.

    Die ist u.a. dafür da, dass sich 1933 nicht einfach wiederholen kann. Das ist ein wichtiger Bestandteil der Wehrhaftigkeit gegen Extremismus.

    Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

    Das ist auch gar nicht so viel was da für immer festgeschrieben ist. Ich finde es gut, dass es mit dieser Klausel nochmal eine extra Hürde für eine theoretische Mehrheit gibt, die sich gegen diese Grundsätz stellen wollte.

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 1

    • (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
    • (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
    • (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 20

    • (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    • (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    • (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    • (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Alles andere ist den Mehrheiten die für dich ja eine Diskussionsgrundlage sind unterworfen. Unsere Verfassung ist nicht ein altes Relikt, sie ist lebendig und wird öfter angepasst als einigen lieb ist.

    Ich hoffe und glaube, dass sich keine Mehrheit für einen Krieg findet, aber wenn doch… Was soll ihn noch verhindern?

    Wie wäre es mit einer Vereidigung der Armee und jedes einzelnen Soldaten auf eine Verfassung, die einen Angriffskrieg ausschließt?