Ich würde gerne verstehen, warum am Fahrrad nur Klingeln erlaubt sind. Damit kann ich höchstens Fußgänger oder andere Radfahrer warnen, aber einen Autofahrer mit der Klingel auf sich aufmerksam zu machen ist aussichtslos. Das hört der gar nicht. Gab es schon mal einen Versuch, Hupen für Fahrräder zu legalisieren?
Die Antwort ist so dumm wie blöd: Alles außer normalen Klingeln ist schlicht und einfach seit 1960 in der BRD verboten. Die eigentlich recht coolen Radlaufglocken sind sogar in der StVO explizit erwähnt. Die Begründung damals war
“Das charakteristische Schallzeichen für Fahrräder wird durch die Glocke und für Kraftfahrzeuge durch die Hupe erzeugt. Das durch die Glocke abgegebene Schallzeichen soll auf das Herannahen eines Fahrrades aufmerksam machen. Mit anderen Warnvorrichtungen abgegebene Schallzeichen führen zu Mißdeutungen und erhöhen die Unfallgefahr. Das Verbot der Radlaufglocken, mit denen immer wieder Mißbrauch getrieben wurde, soll der Lärmbelästigung entgegenwirken.”
https://www.zarabel.de/blog/warum-das-rad-nur-vereinzelt-klingeln-darf/
Die unterschiedlichen Warnsignale nach Fahrzeug mögen zwar grundsätzlich nicht verkehrt sein, aber dadurch hat der Gesetzgeber dann eine Situation geschaffen, in der Leute in ihren schallgedämmten Limousinen mit Active Noise Cancelling und dicken Stereoanlagen die Warnsignale der Fahrräder halt absolut nicht mehr wahrnehmen können. Die Lärmbelästigung durch Fahrradklingeln sollte auch in den 1960ern nicht dramatisch gewesen sein, aber im Kern ist das halt die damalige gesetzgeberische Tätigkeit gegen schröckliche Kampfradler, die noch nachwirkt. Man kann sich den älteren 1960er Jahre Menschen mit Mantel und Hut richtig vorstellen, der von einem langhaarigen Jugendlichen angeklingelt wurde und der daraufhin seinem CDU-Abgeordneten schreibt.
Und wenn du dir jetzt eine schicke Radlaufglocke kaufen willst und auf die paar D-Mark Bußgeld dafür scheißt: Es gibt aktuell nur ein Neumodell auf dem Markt und das ist anscheinend absoluter Kernschrott.
Danke für den Hintergrund! Da könnte gerne mal der ADFC aktiv werden.
Spektakulär. Ich würde mir sofort eine zulegen und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, wenn ich ein ordentliches Modell in die Finger bekäme. Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese Gesetzgebung heutzutage noch bestand haben würde und falls doch, würde wohl die derzeitige Gestaltung von Hupen gekippt werden müssen, was für mich das ohnehin noch viel wünschenswertere Ziel wäre.
In China gibt es recht laute Glocken. Vielleicht kann man welche per Alibaba bekommen.
Das entsprechende Gesetz kommt aus einer Zeit, als Autos mit offenem Fenster etwa gleich gut schallisoliert waren, als mit geschlossenem Fenster…
Da muss man schon überlegen ob man sich nicht trotzdem AirZound anbaut - nur zur Sicherheit (https://www.airzound.co.uk/)
In Österreich sind Hupen erlaubt. Warum sie es nicht in Deutschland sind ist ne gute Frage.
Allerdings sollte der Unterschied zwischen Fahrradklingel und Autohupe nicht so groß sein. Fahrradklingeln sollten zwischen 85-100 Dezibel sein. Ne Autohupe darf 105 bei nem Abstand von 7 Metern nicht überschreiten. Ich würde jetzt einfach mal Behaupten dass ein Großteil der Fahrradklingeln einfach nicht der Norm entsprechend und zu leise sind. Und das hat wohl damit zutun dass ne Klingel die so laut ist auch unangenehm für den Radfahrer ist und die dann die Klingel nicht kaufen würden.
100 vs. 105 dB sind auch schon ein großer Unterschied, und ich würde davon ausgehen, dass Autoshupen das deutlich stärker ausreizen als Fahrradklingeln.
Ich vermute, neben der Lautstärke spielt die Tonhöhe eine Rolle. Ältere Herrschaften überhören ja die üblichen Fahrradklingeln, weil die einen recht hohen Ton machen. Eine Hupe sendet da auf einer tieferen Frequenz.
Da musst du ja vorsichtig sein, falls du mal im Grenzgebiet unterwegs bist.
Verschiedene Fahrzeuge haben verschiedene Signale, unter anderem wegen der Unterscheidbarkeit. Auto: Hupe. Fahrräder und Straßenbahnen: Klingel. Eisenbahnen: Pfeife. Schiffe: Horn.
Is halt so. Nichts spricht aber dagegen, am Fahrrad eine Straßenbahnklingel zu installieren. Wer die nicht hört, der hört überhaupt nichts.
Die standardmäßig häufig installierten Miniklingeln an Fahrrädern (dezentes ping) sind aber tatsächlich etwas schwach auf der Brust. Ein etwas deutlicheres RRIIINNGG oder auch ein DingDong sollte es schon sein. Also ab in den Fahrradladen.
Die standardmäßig häufig installierten Miniklingeln an Fahrrädern (dezentes ping) sind aber tatsächlich etwas schwach auf der Brust. Ein etwas deutlicheres RRIIINNGG oder auch ein DingDong sollte es schon sein. Also ab in den Fahrradladen.
Also ich fahre nicht ohne mindestens ein Ringeding. Eventuell muss es sogar ein KlaBimm sein.
Verschiedene Fahrzeuge haben verschiedene Signale, unter anderem wegen der Unterscheidbarkeit. Auto: Hupe. Fahrräder und Straßenbahnen: Klingel. Eisenbahnen: Pfeife. Schiffe: Horn.
Du hast Domino’s E-Roller vergessen: https://www.youtube.com/watch?v=n17B_uFF4cA
Also ich bin beim Ping geblieben, allerdings mit dieser: CRANE Bell Co. Fahrradklingel E Ne W Clamp Band Mount (https://amzn.eu/d/ePza7K4). Die überhört kaum jemand, der es nicht überhören will…
Ja, von Pling bin ich schon länger auf Ding-Dong umgestiegen. Ersteres hören nicht mal die Fußgänger ab einem bestimmten Alter.
Lebe im Ausland, hab ne Hupe am Rad (wie am Motorroller, nur mit Akku) und meine Sicherheit (und Blutdruck) hat sich dadurch enormst verbessert.
Grade wenn Ausfahrten den Radweg queren und die Autos nur in eine Richtung schauen. Plötzlich hören die mich…
Gesetz sollte angepasst werden.
Warum solltest du keine Hupe am Rad haben dürfen? Die darf nur nicht deine Klingel ersetzen.
Also hab noch ne Klingel irgendwo und dann bist du auf der sicheren Seite.@Nobsi Weil die StVZO das explizit verbietet: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__64a.html
„§ 64a Einrichtungen für Schallzeichen
Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig.“
Da es dabei nur um angebrachte Schallzeichen geht sollte eine Drucklufthupe in der Flaschenhalterung möglich sein:
@shorty66 Über die genaue Interpretation von “angebracht” darfst du dich gerne mit der Rennleitung streiten :)
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Ja ich persönlich verwende zum Warnen anderer Verkehrsteilnehmer sowieso häufiger meine Stimme als meine Klingel.
“He!”
Und das hört ein Autofahrer mit geschlossenen Fenstern und Radio an? Dann hast du auf jeden Fall ein lauteres Organ als ich :)
Ja oder mit dem Arm zeigen funktioniert auch.
Mit dem Finger zeigen meinst Du, oder?
Naja, mehr mit dem Arm fuchteln und hoffen, dass es der andere versteht.
Klappt meistens :-)
Wenn er zufällig in deine Richtung schaut. Ein häufiges Beispiel aus meinem Alltag: Ausfahrt einer Tankstelle überquert den Radweg. Autofahrer achtet nur auf den Autoverkehr und schaut gar nicht in meine Richtung, während er auf den Radweg zu rollt. Ein Hupen würde ihn wahrscheinlich zum Anhalten bringen. Meine Klingel wird nichtmal wahrgenommen bzw. geht im allgemeinen Verkehrslärm unter.
Kollege von mir hat ein Ähnliches Modell bei sich in Gebrauch. Durch das längere “HE! Arschloch!” verhindert er überhört zu werden. ;)
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@EyIchFragDochNur Leider ist das tatsächlich der Fall, §64 StVZO verbietet alle Schallzeichen außer Klingel an Fahrrädern