Ich würde ja gern behaupten, dass ich das Maimai selbst erstellt habe. Oder dass das eine Schlagzeile aus dem Postillon ist. Aber nein. (Artikel hier)

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    1 month ago
    1. Die Zweckbindung von Steuern kann man einführen.
    2. Steuern sind ein geeignetes Mittel. Kombiniert mit entsprechender Haushaltsplanung und Legislative. Entlastung am unteren Ende. Höhere Belastung am oberen.
    3. Vermögensumverteilung. Wenn 10 % der Haushalte die Hälfte des gesamten Nettovermögens besitzt, während die ärmsten unter uns Probleme haben überhaupt ihre Existenz zu sichern, läuft da etwas gehörig falsch. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass hohe Vermögen Einzelner idR durch die Ausbeutung Vieler zustandekommt.
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        1 month ago

        Die hängen nicht maßgeblich von 1) ab, da “Haushaltsplanung und Legislative” nicht zwangsweise eine Zweckbindung von Steuern voraussetzt.

        Wie eine Zwecksteuer eingeführt werden soll: durch die Legislative.
        Trotz Gesamtdeckungsprinzip ist das unter entsprechender Erfüllung rechtlicher Voraussetzungen derzeit grundsätzlich möglich. (Auch rechtliche Voraussetzungen können bei ausreichendem politischen Willen geändert werden.)