Aus der Sonderregel wird ein Normalfall: Während der Corona-Pandemie durften Ärzte Patienten krankmelden, ohne sie gesehen zu haben. Ab Herbst soll das wieder möglich sein.

Für einen Krankenschein ist bald nicht mehr zwangsläufig ein Arztbesuch nötig. Der Bundestag hat am Freitag einem Gesetz zugestimmt, das Krankschreibungen auch am Telefon ermöglicht. Voraussetzungen dafür sind: Der Patient oder die Patientin muss der Praxis bekannt sein und darf nur leichte Symptome haben.

Der zuständige Bundesausschuss soll ausarbeiten, wie die Regeln genau lauten sollen. Noch im Herbst sollen sie in Kraft treten, wie das Gesundheitsministerium auf Twitter in Aussicht stellte.

Die seit 2020 mehrfach verlängerte Corona-Sonderregelung zu telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkältungen war im April ausgelaufen. Patientinnen und Patienten müssen seitdem wieder in die Praxis, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchen.

[…]

  • lemba@discuss.tchncs.de
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    34
    ·
    1 year ago

    Wurde auch Zeit! Als kranker Mensch in ein übervolles Wartezimmer, um dort selbst andere mit den eigenen Viren anzustecken oder sich von anderen etwas dazu zu holen ist nicht mehr zeitgemäß…

    • taladar@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      5
      ·
      1 year ago

      Ist sowieso interessant wie selten ich seit dem Home-Office (und d.h. wenig Kontakt mit den Kollegen mit Kleinkindern) überhaupt noch solche Krankheiten bekomme.

      • amki@feddit.de
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        1
        ·
        1 year ago

        Andererseits bist du jetzt auch nicht auf den aktuellen Stand immunisiert, warte ab wenn das nächste vom Einkaufen oder so dein Immunsystem überrascht!

    • ohle@discuss.tchncs.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      4
      ·
      1 year ago

      Was noch viel geiler ist: Kinderkrankschreibung. Wenn ein Kind z.B. gespuckt hat oder Fieber hatte, darf es am nächsten Tag nicht in die KiTa, auch wenn es symptomfrei ist. Und der der AG verlangt immer ab dem ersten Tag den blauen Schein (weil der im Gegensatz zum gelben Geld von der KV bringt).

      Also sitzt du mit einem symptomfreien Kind in der Kinderarztpraxis, nur um dem Arzt persönlich glaubhaft zu versichern, dass dieses quitschfidele Kind gestern gespuckt hat.