Streik wohl von Donnerstag 22 Uhr bis Freitag 22 Uhr.

Betroffen sind DB, Transdev, AKN Eisenbahn, City-Bahn Chemnitz und für den Fall dass zu wenig Fahrdienstleiter erscheinen auch alle anderen.

  • UnexpectedBehavior@lemmy.world
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    1 year ago

    Ich find’s unangemessen hart. Am Ende bin ich derjenige, der höhere Kosten für ein Ticket hat was für mich ja soweit OK ist, aber damit fällt meine Weihnachtsfeier für mich flach.

    Wenn warngestreikt werden soll, sollen sie ein paar Stunden machen, dass mindestens eine, besser zwei Wochen vorher ankündigen oder am besten den Güterverkehr bestreiten, nicht den Personenverkehr. Sollen sie streiken wie die Busfahrer in Japan, einfach keine Tickets mehr kontrollieren und kein Geld kassieren. Das tut dem Arbeitgeber weh, wenn man es richtig macht. Dieses aggressive Vorgehen gegen Passagiere in der Weihnachtszeit erhöht bei mir nicht den Druck auf die Bahn, sondern unsympatisiert die GDL. Mal ehrlich, glaubt ihr die Bahn Oberbonzen interessiert das einen Dreck, ob wir Zug fahren können? Im ÖPNV hat eh jeder ein Abo oder Deutschlandticket.

    Da habe ich meine ganze Verkehrsorganisation auf den ÖPV ausgelegt und so wird es mir gedankt. Ich kann den Bahnmitarbeitern kein Angebot machen.

    • Ardor von Heersburg@discuss.tchncs.deOP
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      1 year ago

      Sollen sie streiken wie die Busfahrer in Japan, einfach keine Tickets mehr kontrollieren und kein Geld kassieren.

      Sowas gibt das deutsche Streikrecht wohl leider nicht her, das ist ziemlich fix auf einige wenige Möglichkeiten fokussiert.

      Nur so als Erklärung warum hier niemand auf die Idee kommt dass wirklich mal umzusetzen.

    • amiuhle@feddit.de
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      1 year ago

      Da habe ich meine ganze Verkehrsorganisation auf den ÖPV ausgelegt

      Was ja gut und wichtig ist und mehr Menschen sollten das machen. Dafür braucht’s aber unter anderem mehr Personal und das lässt sich wesentlich leichter finden, wenn die Arbeitsbedingungen passen.

      Du solltest dich bei unseren Verkehrsministern, dem aktuellen Bundesverkehrswegeplan und der deutschen Autolobby beschweren. Der motorisierte Individualverkehr wird bei uns einfach viel zu stark priorisiert.

      • catboss@feddit.de
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        1 year ago

        Das ist richtig. Schade, dass es normale Leute trifft, aber Streik soll ja unangenehm sein.

        Die Streiken ja nicht, weil sie eine zu gute Work-Life-Balance haben und paar Million auf dem Konto, sondern weil sie Missstände anprangern. Die kannst du persönlich nicht ändern, sehr wohl aber die Leute deren Chef du eigentlich bist: Die Politiker.

        Genau bei denen sollte deine Kritik landen, damit sich wss tut und Streiks vielleicht mal überflüssig werden.

    • dust_accelerator@discuss.tchncs.de
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      1 year ago

      Ihre Fahrgastrechte im Überblick:

      1. Entschädigung für verspätete Ankunft am Zielbahnhof

      Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte erhalten Sie eine Entschädigung von 25 % des Fahrkarten- preises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten 50 %; bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben Fahrkartenpreises berechnet.

      Zeitfahrkarten (z. B. Wochen- oder Monatskarten, Länder- Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket) werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt: Im Nahverkehr: 1,50 EUR (2. Klasse), 2,25 EUR (1. Klasse) Im Fernverkehr: 5 EUR (2. Klasse), 7,50 EUR (1. Klasse) BahnCard 100: 10 EUR (2. Klasse), 15 EUR (1. Klasse) Insgesamt werden max. 25 % des Zeitfahrkartenpreises entschädigt. Zeitkarteninhaber (Ausnahme BahnCard 100) können auch mehrere Verspätungsfälle ab 20 Minuten innerhalb der Geltungsdauer der Zeitkarte zusammenrechnen und gesammelt zur Erstattung oder Entschädigung einreichen. Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden nicht aus- gezahlt; reichen Sie deshalb Entschädigungsanträge bei Zeitfahrkarten des Nahverkehrs gesammelt ein.

      1. Weiterfahrt mit einem anderen Zug Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte können Sie: Bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeit- punkt die Fahrt auf der gleichen Strecke oder auf einer anderen Strecke fortsetzen und dabei auch andere, nicht reservierungspflichtige Züge nutzen (eine ggf. erforderliche Fahrkarte müssen Sie zunächst bezahlen und können Sie sich anschließend erstatten lassen; erheblich ermäßigte Fahrkarten können davon ausgenommen sein). Bei Fahrkarten mit Zugbindung (z. B. Sparpreis) ist diese automatisch aufgehoben.
      2. Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust Bei einer zu erwartenden Verspätung von 60 Minuten oder mehr am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte können Sie: Von der Reise zurücktreten und sich den Fahrkartenpreis erstatten lassen oder die Reise abbrechen und sich den Anteil des Fahrkarten- preises für die nicht genutzte Strecke erstatten lassen oder die Reise abbrechen, wenn sie sinnlos geworden ist, zum Ausgangsbahnhof zurückkehren und sich den Fahrkarten- preis erstatten lassen.

      https://cms.static-bahn.de/wmedia/redaktion/aushaenge/fahrgastrechte/Flyer-Fahrgastrechte.pdf

      Kann sich schon lohnen, wenn’s öfter vorkommt. (Tut es)