Die Begründung des Gerichts für das Urteil: Zum einen sei es den Autofahrern vorab möglich gewesen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da die “Letzte Generation” bekannt gemacht hatte, Straßen in der Hauptstadt blockieren zu wollen. Alternativ hätten die Autofahrer auch mehr Zeit einplanen können.

Zum anderen habe der Verkehr nur etwas länger als eine halbe Stunde gestanden. Dies sei “hinsichtlich der üblichen Stauzeiten” in Berlin noch “moderat”. Es habe sich zwar ein Rückstau an der Blockade gebildet. “Dessen Ausmaß sich anhand der Aktenlage nicht feststellen lässt, der Verkehr ist aber nur kurzzeitig zum absoluten Stillstand gekommen”, so die Urteilsbegründung. Eine Sprecherin der Berliner Gerichte betonte jedoch, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelte.

  • Xoronil@feddit.de
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    1 year ago

    Damit der Vergleich passt, müsstest du ja auch angekündigt haben, dass du diese Tür blockieren wirst UND es müsste durchaus üblich sein, dass die Tür aus anderen Gründen öfter nicht nutzbar ist. Die Begründung beinhaltet ja nicht nur den Verweis auf ÖPNV.

    Da finde ich es jetzt nicht so abwegig daraus eher “Eh, heute halt mal blockiert wegen x” zu machen als eine Nötigung.

    Edit: Zumal es explizit nur in diesem Fall so geurteilt wurde.

    • okiloki@feddit.de
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      1 year ago

      Plus es müsste eine weitere, öffentlich zugängliche Tür geben, durch die du einfach durchlaufen könntest (ÖPNV, Fahrrad, Beine).

      • Xoronil@feddit.de
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        1 year ago

        Jop. Und im Zweifel noch kleinere Türen für parallel verlaufende Nebenstraßen auf die ausgewichen werden kann.