Eigentlich gehören seine Eltern wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Das wäre ganz einfach zu verhindern gewesen. Denn gegen Diphterie gibt es eine sehr gute Impfung.
Aus dem Artikel geht aber leider nicht hervor warum das Kind nicht geimpft war, es gibt nämlich durchaus relevante medizinische Gründe weshalb von einer Impfung abgesehen werden kann, zb allergische Reaktionen auf eine Impfung oder andere Autoimmunerkrankungen.
Sollten diese Gründe nicht vorliegen stimme ich dir natürlich grundsätzlich zu, leider haben wir diese Information nicht, weswegen ich nicht zu vorschnell urteilen würde.
Dass das Kind an einer Waldorfschule war, legt schon nahe, was die Gründe waren.
Ja habe ich auch schon gesehen/gedacht, trotzdem habe ich meine Mistgabel und Fackel doch erstmal im Schuppen gelassen, im Zweifel für den Angeklagten und so ;)
Lassen wir die Vorurteile erstmal beiseite, meinst nicht?
Mit Schwurblern und ihren Sympathisanten sind wir als Gesellschaft viel zu lange viel zu milde umgegangen, das hat mit dazu geführt, dass die jetzt so stark sind. Und das hat während der Pandemie tausenden von Menschen ihre Gesundheit oder sogar ihr Leben gekostet.
Nicht alle Waldorfschüler und deren Eltern sind Schwurbler. Ich kenne in meinem Bekanntenkreis genug (ehemalige) Waldorfschüler/deren Eltern, die keinen besonderen Hang zu Blödsinn aufweisen.
Gerade die Sympathisanten sind nicht durch absolute Ablehnungshaltungen zu überzeugen. Zumindest die, mit denen ich bisher Kontakt hatte, ließen mit sich reden.
Ich denke, es geht nicht so sehr darum, Anhänger esoterischer Fantasien zu überzeugen als viel mehr solches Gedankengut einzudämmen.
Vielleicht verwechselst du die Waldorfschulen mit was anderem? Das sind sicher keine Vorurteile. Abgesehen davon, ein Kind, mit so einer Vorbelastung, dahin zu schicken wäre auch schon extra fahrlässig.
Die Impfung gegen Polio, Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten wird mit einem Kombiimpfstoff alles in einem Abwasch erledigt.
Ist Diphterie nicht eine Pflichtimpfung? Ich meine bei meiner Tochter war einzig Menigokokken eine Wahlimpfung (bzw. drei). Eine fehlende Pflichtimpfung fällt spätestens bei den U-Untersuchungen auf und wird dann auch beim Jugendamt gemeldet das dann irgendwann auch tätig wird. Ich weiß nicht wie gut man dass dann einfach aussitzen kann, google sagt aber dass sowas bis zum Teilentzug des Sorgerechts und Zwangsimpfung geht. Auch wenn das lange dauert sollte das bis zum 10. Geburtstag machbar sein. Nach meinen Erfahrungen würde ich eher schätzen wenn man eine Pflichtimpfung bis zum 10. Lebensjahr nicht gemacht hat dann gibt es wohl einen medizinischen Grund.
Gesetzlich Pflicht ist in Deutschland nur die Masernimpfung. Diphtherie wird von der STIKO lediglich empfohlen (mehr darf die ja auch nicht)
Wow OK danke für die Klarstellung…ich habe gedanklich irgendwie STIKO Empfehlung = Pflicht gesetzt
immerhin ist es nicht autistisch geworden /s