Die Polizeibehörde habe dafür den Kontext der fragwürdigen Chatinhalte im Gesamtchatverlauf, das sonstige Kommunikationsverhalten des Beamten und eventuelle Auswirkungen auf seine Dienstausübung nicht ausreichend ermittelt, hieß es weiter.
Wir untersuchten uns selbst und fanden keine Beanstandungen. /faden
Wir untersuchten uns selbst und fanden keine Beanstandungen. /faden