Schön wär’s. Aber das Bundesverfassungsgericht hat ja schon mal explizit geurteilt, dass man nicht unbedingt das existenzsichernde Mindestniveau ausbezahlt kriegen muss.
[W]egen wiederholter Pflichtverletzungen [darf] eine Minderung der Regelbedarfsleistungen nicht über 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs hinausgehen […].
Oder anders formuliert: Bis zu 30% des angeblichen Existenz sichernden (damals) Hartz-IV-Satzes dürfen entzogen werden. Da der Satz aber das Minimum dessen ist, was man zum Leben in Deutschland braucht, stellt sich die Frage, wie man mit 70% davon leben soll.
Schön wär’s. Aber das Bundesverfassungsgericht hat ja schon mal explizit geurteilt, dass man nicht unbedingt das existenzsichernde Mindestniveau ausbezahlt kriegen muss.
Bekomme ich Kontext und eine Erklärung, ich verstehe nur Schläuche, ich meine ich stehe auf dem Bahnhof, im Nimmerland bei den sieben Bergen…
Kontext (selbsterklärend):
Urteil vom 5. November 2019, 2 b, Satz 1:
Oder anders formuliert: Bis zu 30% des angeblichen Existenz sichernden (damals) Hartz-IV-Satzes dürfen entzogen werden. Da der Satz aber das Minimum dessen ist, was man zum Leben in Deutschland braucht, stellt sich die Frage, wie man mit 70% davon leben soll.
Die geheime Zutat ist Verbrechen.