Wer ein Parkticket kauft, muss nach dem Ablauf der Parkdauer wegfahren. Andernfalls darf der Inhaber des Parkplatzes das Auto abschleppen lassen und dem Fahrzeugführer die Kosten in Rechnung stellen. Von Tobias Hinderks.
Ich denke, wenn das in den Parkregeln, die sie durch Bezahlen des Tickets akzeptiert hat, so geregelt ist, dann kann der Grundstückseigentümer das so machen.
Ich denke, wenn das in den Parkregeln, die sie durch Bezahlen des Tickets akzeptiert hat, so geregelt ist, dann kann der Grundstückseigentümer das so machen.