• Don_alForno@feddit.org
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    2 days ago

    Ist ja auch ziemlich Wurst, weil der Besitzer es ja irgendwann abholen kommt. Im Zweifel werden eh heutzutage die Kennzeichen erfasst, sodass man die Leute auch nachträglich noch findet. Wir reden ja wohl über einen kommerziellen Parkplatz, nicht über deine Einfahrt.

    • Lauchmelder@feddit.org
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      2 days ago

      Mit dem Kennzeichen findest du den Halter, nicht zwangsläufig den Fahrer. Deswegen machen Blitzer auch Fotos vom Fahrerraum

      • Don_alForno@feddit.org
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        ·
        2 days ago

        Und welcher Prozentsatz geht deswegen vor Gericht?

        Was meinst du denn wie die Parkplatzbetreiber vor Supermärkten ihre lächerlich hohen Forderungen eintreiben, wenn man die Parkscheibe vergessen hat?

        Es gibt zwar keine Halterhaftung dafür, der Halter muss aber die Verfahrenskosten tragen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

        Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen.

        Das werden Halter sich also vielleicht überlegen, je nachdem wie hoch die Parkgebühr wäre.