• bonenode@piefed.social
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    2 days ago

    Sieht man sich die ÖBB-Tarifregeln an, wird klar: Es ist ausdrücklich ausgeschlossen, dass man die Fahrt unterwegs unterbricht.

    Errr, hier unterbricht niemand eine Reise. Man beendet seine Reise. Und wie in aller Welt könnte das die Bahn überhaupt überprüfen? Anscheinend ist das “Problem” eher die ungerechte Preisgestaltung, dafür kann der Kunde ja nun wirklich nichts.

    • Micromot@piefed.social
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      2 days ago

      Es klingt für mich im Artikel oft so als würden die Kunden in z.B. München halt machen und dann später weiterfahren, sie fahren ja aber nicht weiter, was ja genau der Punkt ist. Die Argumentation führt irgendwie am Punkt vorbei

      • rustydrd@sh.itjust.works
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        2 days ago

        Finde ich eigentlich nicht. So wie ich es verstehe, ist mit “keine Unterbrechung” einfach gemeint, dass du die Fahrt mit der gebuchten Verbindung machen musst und nicht davon abweichen darfst. Das ist der Verstoß gegen die Bedingungen und damit unabhängig davon, wie lang die Unterbrechung ist und was du in der Zeit in München machst, also egal, ob du mit einem anderen Zug irgendwohin weiter fährst, die Pinakothek besuchst oder für immer dort bleibst.

        • Micromot@piefed.social
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          2 days ago

          Naja, man kann halt nach dem aussteigen nicht einfach einen späteren Zug nehmen, um die Fahrt weiterzuführen. Unterbrechen impliziert ein Weiterfahren

    • CyberEgg@discuss.tchncs.de
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      2
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      2 days ago

      Naja, im Artikel geht der Satz ja noch spezifisch relevant weiter:

      und vorher aus dem Zug auszusteigen, um nur einen Teil der Strecke zu fahren.

      Die Regelung wird weiterhin im Artikel auch ziemlich genau erklärt. Inklusive der "Überprüfungsmöglichkeiten.

      • Redjard@reddthat.com
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        2 days ago

        Im Artikel geht nicht hervor was davon tatsächlich in den Bevörderungsbedingungen steht. Also hab ich mal reingesehen und hab nicht mal allgemeine Klauseln zu “Unterbrechung” gesehen. Weder bei DB noch ÖBB.

        Hab dann noch weiter reingelesen, und der ÖBB schreibt sogar extra bei Standardtickets “Sie können Ihre Fahrt zwischendurch unterbrechen”*!

        Also weiß nicht was der Artikel da ranziehen will, aber ich glaube die Behauptungen sind falsch und es ist vertraglich erlaubt jederzeit irgendwo auszusteigen wie man lustig ist.


        *Die ÖBB setzt außnahmen, aber nur für ein paar (7) Österreichische Städte. Außerdem nur wenn das Start oder Endbahnhöfe sind. Nicht sicher was es damit auf sich hat aber trifft hier ja nicht zu, geht wahrscheinlich um Entschädigung durch ÖPNV Verspätung o.ä.

        • kossa@feddit.org
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          2 days ago

          Das sind ja die Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Ich vermute, hier geht es um “spezifische Beförderungsbedingungen” von Sparpreisen.

          Ah, hier. unter B 1.3.1.3.4:

          Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

          Aber auch ein gefundenes Fressen für Deutschlehrer, die Formulierung. 😂. Wetten, dass ich kann? Ihr wollt, dass ich nicht darf!

          • Redjard@reddthat.com
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            2 days ago

            Stimmt, da wäre es. Bringt uns dann aber wieder zur ursprünglichen Thematik

            und vorher aus dem Zug auszusteigen, um nur einen Teil der Strecke zu fahren.

            Das hier scheint dann weiter völlig haltlos dazustehen.

            PS: Siehst du bei der DB eine ähnliche Klausel, oder steht da wirklich nichts?

            • kossa@feddit.org
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              2 days ago

              Ne, so wie ich das hier lese (sie verweisen bei internationalen Sparpreisen auf 10.3), ist das bei der DB explizit erlaubt.