Ein von einer KI-Technologie geschaffenes visuelles Kunstwerk erhält in den USA keinen Urheberrechtsschutz, weil dem Werk ein menschlicher Schöpfer fehlt.
Das gilt aber nach meinem Verständnis nur dann, wenn sie wirklich 100% KI-generiert sind. Wenn menschliche Kreativität etwa bei der Nachbearbeitung im Spiel war oder KI nur bei der Bearbeitung menschlicher Werke geholfen hat, gibt es Urheberrecht für diese menschliche Kreativität.
Urheberrecht verlangt eine schöpferische Höhe, deshalb sind Remixe bei Musik keine eigenständigen Werke. Ausser eben, eine schöpferische Höhe kann nachgewiesen werden.
Wie das dann im Einzelfall bei Stückwerk aussieht, werden Gerichte klären.
Das gilt aber nach meinem Verständnis nur dann, wenn sie wirklich 100% KI-generiert sind. Wenn menschliche Kreativität etwa bei der Nachbearbeitung im Spiel war oder KI nur bei der Bearbeitung menschlicher Werke geholfen hat, gibt es Urheberrecht für diese menschliche Kreativität.
Urheberrecht verlangt eine schöpferische Höhe, deshalb sind Remixe bei Musik keine eigenständigen Werke. Ausser eben, eine schöpferische Höhe kann nachgewiesen werden.
Wie das dann im Einzelfall bei Stückwerk aussieht, werden Gerichte klären.