Weil ich das Gefühl habe, es ist mal wieder notwendig zu erwähnen:

Art 25 Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Art 26 (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-iran-krieg-100.html#Kiesewetter-Sollten-Angriffe-aktiv-unterstuetzen

    • poVoq@slrpnk.net
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      3 hours ago

      Du scheinst nicht lesen zu können. In den Artikel steht klar drin das das eine Antwort auf einen Angriff Israels war. Oder willst du ernsthaft abstreiten das Israel für den Bombenanschlag (und mehrer weitere) verantwortlich war? Das ist nach internationalem Recht ein Angriff und somit ist ein militärischer Gegenschlag legitim, ganz egal was man sonst so von dem iranischen Regime hält.

      • Limerance@piefed.social
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        3 hours ago

        Israel hat eine Hamas Typen angegriffen, nicht hunderte Raketen auf Iranische Städte geschickt. Die Ayatollahs haben sich seit ihrer Machtergreifung hart daran gearbeitet Israel anzugreifen und seine Vernichtung zu fordern.

        • poVoq@slrpnk.net
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          3 hours ago

          Ändert nichts an der Tatsache das Israel eindeutig und völkerrechtswidrig den Iran zuerst angegriffen hat.