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    20 days ago

    Das muss nicht heißen, dass kein Verfahren gegen den Aufsteller der Anlage angestrengt wird. Der Unterschied wäre dann eher, dass eine fahrlässige Tötung ein geringeres Flucht- oder Wiederholungsrisiko darstellt als eine vorsätzliche.

    (Ob die fahrlässige Tötung tatsächlich verfolgt wird ist eine andere Frage)