In Bayern sollen in Schulen künftig Hymnen abgespielt werden. Das Kultusministerium teilte mit, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 bei festlichen Abschlussveranstaltungen mindestens zwei Lobgesänge erklingen müssen, darunter auf jeden Fall die Bayernhymne.
Damit wird dann wieder irgendeinem Schüler gedroht, der vom “Recht auf Freizeit” singt…
Die Strafverfolgung ist doch schon ewig auf dem rechten Auge mindestens sehbehindert.
Deshalb wahrscheinlich der Verweis auf Artikel 90a
Damit wird dann wieder irgendeinem Schüler gedroht, der vom “Recht auf Freizeit” singt…
Die Strafverfolgung ist doch schon ewig auf dem rechten Auge mindestens sehbehindert.
Die Strafverfolgung ist auf dem rechten Auge nicht sehbehindert, das rechte Auge der Strafverfolgung ist nur sehr wohlwollend und gütig dreinblickend.
Nö, das rechte Auge schielt nach links.