In Bayern sollen in Schulen künftig Hymnen abgespielt werden. Das Kultusministerium teilte mit, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 bei festlichen Abschlussveranstaltungen mindestens zwei Lobgesänge erklingen müssen, darunter auf jeden Fall die Bayernhymne.
Rektor: “Gemäß Vorgabe des Landeskultusministeriums werden jetzt ein Lobgesang und die Bayernhymne gespielt. Ihr dürft mitsingen, wenn ihr wollt, aber wenn ihr das tut, weist das Kultusministerium darauf hin, dass jede Abweichung vom euch ausgehändigten Liedtext eine Straftat gemäß §90a StGB ist. Schweigen ist natürlich legal.”
CSU. “Warum singen die Schüler nicht mit? Wir haben ausdrücklich darum gebeten.”
Rektor: “Gemäß Vorgabe des Landeskultusministeriums werden jetzt ein Lobgesang und die Bayernhymne gespielt. Ihr dürft mitsingen, wenn ihr wollt, aber wenn ihr das tut, weist das Kultusministerium darauf hin, dass jede Abweichung vom euch ausgehändigten Liedtext eine Straftat gemäß §90a StGB ist. Schweigen ist natürlich legal.”
CSU. “Warum singen die Schüler nicht mit? Wir haben ausdrücklich darum gebeten.”