In Bayern sollen in Schulen künftig Hymnen abgespielt werden. Das Kultusministerium teilte mit, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 bei festlichen Abschlussveranstaltungen mindestens zwei Lobgesänge erklingen müssen, darunter auf jeden Fall die Bayernhymne.
Les ich das richtig: Zwei Hymnen und nur eine davon ist rechtlich erzwungen als die Bayernhymne. Das heißt, die Andere darf die Internationale sein?