Deutsche Polizeibehörden setzen bei Ermittlungen mitunter auf die Dienste von Datenhändlern, wie BR-Recherchen zeigen. Das LKA Mecklenburg-Vorpommern nutzte demnach Standortdaten aus Smartphone-Apps. Experten halten das für rechtswidrig.
Der Zweck heiligt ja bekanntlich so ziemlich alle Mittel. Wenn du das noch nicht eingesehen hast, stell dich zu den Journalistys und schau noch ein bisschen ins Strobolicht!
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