Von dem Verbot sind nicht alle Bereiche betroffen. Für den Außer-Haus-Verkauf, wie beispielsweise bei Drive-in-Angeboten, Coffee to go oder verpackten Mahlzeiten für unterwegs, bleiben die Einzelportionen weiterhin zulässig. Ebenso gelten strikte Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser, Pflegeheime und vergleichbare medizinische Einrichtungen, in denen die kleinen Verpackungseinheiten aus hygienischen Gründen auch in Zukunft benötigt werden.



Zumindest bei diesem Punkt gibt es ja in letzter Zeit zumindest kleinere Fortschritte mit Recht auf Reparatur und so… Und Temu und ähnliche Shops werden ja auch gerade (wenn auch nur sachte) angegangen. Sicher ist das alles eher Symbolpolitik, aber ganz so schwarz sehen sollten wir es auch nicht. :)