Von dem Verbot sind nicht alle Bereiche betroffen. Für den Außer-Haus-Verkauf, wie beispielsweise bei Drive-in-Angeboten, Coffee to go oder verpackten Mahlzeiten für unterwegs, bleiben die Einzelportionen weiterhin zulässig. Ebenso gelten strikte Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser, Pflegeheime und vergleichbare medizinische Einrichtungen, in denen die kleinen Verpackungseinheiten aus hygienischen Gründen auch in Zukunft benötigt werden.



Ich habe neulich noch dran gedacht, wie unglaublich doof es damals war, im Bett zu lesen mit dem 80 Watt Heizstrahler direkt hinterm Kopfkissen.
Das war so eine der ersten allgemeinen Entrüstungen über die EU als pöhses Bürokratimonster in meiner Erinnerung. Heute habe ich mit LED Spots die ganze Bude hell und verbrauche nicht das doppelte von der alten Funzel.
Aber dieses mal hat sich der Stammtisch spontan wirklich mehr Gedanken gemacht als ein paar Dudes die sich ein halbes Jahr mit einem Thema auseinandergesetzt haben, glaube mir!