n Deutschland gilt seit einer Reform des Sexualstrafrechts 2016 das Prinzip “Nein heißt Nein”. Eine Vergewaltigung liegt nur dann vor, wenn Beteiligte dies deutlich ablehnen. Sie müssen sich seit der Reform aber nicht mehr unbedingt körperlich wehren, sondern können dies auch durch Worte oder Gesten zum Ausdruck bringen. […]

Im April hatte die Ministerin im Bundestag erklärt, vorerst keine Einführung des Konsensprinzips im Sexualstrafrecht zu planen. “Wir sind jetzt bei einer ‘Nein heißt Nein’-Lösung. Wir hören aus der Praxis, dass das sehr gut funktioniert”, sagte sie bei einer Regierungsbefragung damals.

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    17 days ago

    Wie manche reden könnte man meinen es soll Unschuldsvermutung und Ermittlungsverfahren abgeschafft werden. Eine Straftat muss schon noch nachgewiesen werden, es geht doch nur darum dass der Täter nicht mehr sagt, “ja das konnte ich doch nicht wissen dass der andere gar nicht wollte”, und das war halt valide.