Ich bin jetzt nicht der Versicherungsmathematiker, aber sollten die Abschläge auf den früheren Renteneintritt sich nicht mit der Gesamtsumme bis Lebensende gegenrechnen lassen? Da sollte doch ein Nullsummenspiel rauskommen?
Ich bin jetzt nicht der Versicherungsmathematiker, aber sollten die Abschläge auf den früheren Renteneintritt sich nicht mit der Gesamtsumme bis Lebensende gegenrechnen lassen? Da sollte doch ein Nullsummenspiel rauskommen?
Mag sein - Interessant wäre, in welchem Verhältnis die beiden Gruppen zueinanderstehen.