Er hat eine Abmahnung seines Arbeitgebers bekommen, weil er bei einer Fortbildung gesagt habe, „ein anständiger Deutscher kaufe nicht bei Juden“.[…]
Konnte Fremdenfeindlichkeit als Mordmotiv ausreichend ausgeschlossen werden? Warum reist ein Jäger, der 38 legale Waffen hat, mit einer Pistole, die er illegal besitzt, in die Weihnachtsferien?[…]
In Briefen aus dem Gefängnis stilisiert sich K. zum Helden, der mit seiner Tat vielleicht einen Vorfall wie den Messerangriff von Mannheim verhindert habe.
es gebe keine belastbaren Beweise, dass die Tat aus Fremdenhass begangen worden sei. „Wir sind nicht auf dem rechten Auge blind“, sagt der Vorsitzende Richter Martin Hauser laut Presseberichten.
Ja ne, is klar. War wieder einer dieser bedauerlichen Einzelfälle, wo jemand, der einem Fremden grausame Dinge angetan hat, rein zufällig auch Fremde gehasst hat. Aber ohne jeden Zusammenhang.
Ach so, und große Reue zeigt er, aber hat gleichzeitig natürlich quasi das nächste Solingen verhindert.
Gerade mal 6 1/2 Jahre für Mord und Zerstückelung der Leiche…
Bestimmt ist dieser Fall und das Strafmaß das Nummer eins Empörungsthema an jedem Stammtisch Deutschlands? Stimmt doch, oder?!
Am dritten Verhandlungstag findet eine rechtliche Absprache zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht statt. Der Angeklagte solle seine wenig glaubwürdige Behauptung fallen lassen, er habe geschossen, weil er geglaubt habe, Mahdi B. greife zu einer Waffe, dann könne er mit einem milden Urteil rechnen. Sogenannte Deals zwischen Prozessparteien sind im Strafprozessrecht klar geregelt, sie sind aber bei Kapitalverbrechen eher die Ausnahme. So wie der Prozess gelaufen ist, bleiben Fragen offen.
“Also wenn sie zugeben, dass sie ihn ohne Grund umgeballert haben, dann sparen wir uns ein paar Stunden arbeit und sie sich ein paar Jahrzehnte Gefängnis.”
Deutschland muss endlich entnazifiziert werden.
Deutschland muss endlich entnazifiziert werden.
Ja aber wo bekommt Hessen dann seine Polizisten her?
dann sparen […] sie sich ein paar Jahrzehnte Gefängnis.”
Ist in Deutschland von vorne herein nicht wirklich drin:
Die maximale zeitige Freiheitsstrafe die ein Gericht verhängen kann sind 15 Jahre.
Bei lebenslänglicher Freiheitsstrafe hast du nach 15 Jahren wenn du dich halbwegs anständig benimmst eine sehr gute Chance auf Bewährung.
Bei besonderer Schwere der Schuld, wird nach 15 Jahren festgelegt, wie viel länger du noch auf eine Chance zur Bewährung warten musst, was aber auch 0 Jahre sein kann.
Selbst Christian Klar ist nach 26 Jahren frei gekommen.
„Jahrzehnte Gefängnis” sind in Deutschland entsprechend die absolute Ausnahme und erfüllen auch in der Regel keinen wirklichen Zweck der über Rachegelüste hinaus geht.
Deutschland muss endlich entnazifiziert werden.
Unverständnis über das Urteil ist das eine.
Pauschalurteile, die du in die andere Richtung auch nicht haben möchtest, das andere.
Wieviele Einzelfälle in Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz und Gerichten braucht es noch, bis strukturelle Probleme als solche anerkannt werden?
Klar, wäre das jetzt der einzige Fall im letzten Jahrzehnt, würde ich deine Ansicht teilen. Aber es ist ein weiterer Fall auf einem Haufen von Fällen, der inzwischen so groß ist, dass er den Kölner Dom verschatten könnte, wenn man ihn daneben stellt.
Ich habe es in einem anderen Kommentar schon geschrieben: die Richter sagten, dass Fremdenhass als Motiv für diese Tat nicht hinreichend bewiesen werden konnte. Wie juristisch stichhaltig das ist, kann ich nicht beurteilen, du?
Insofern weiß ich auch nicht, inwiefern man dieses Urteil als einen “Beleg” für irgendetwas pauschales hernehmen kann. Also jenseits des Bauchgefühls.
Genauso, wie ich nicht denke, dass man Messerangriffe einzelner Flüchtlinge für den “Beleg” für irgendetwas pauschales hernehmen kann. Trotzdem hörst du viel Gekrähe von Rechts, die fragen, wie viele Einzelfälle es denn noch braucht, bis strukturelle Probleme als solche anerkannt werden. Ich jedenfalls möchte mich in den Argumentationsmustern dieser Leute nicht wiederfinden.
Der Mann ist erwiesen rechtsextrem, hat eine Preppermenge an legalen Waffen und zusätzlich mindestens eine illegale Waffe. Er geht zu jemandes Wohnung und tötet ihn. Anschließend zerlegt er die Leiche und schmeißt sie in einen Fluss.
Hier einen Deal für ein mildes Urteil zu machen, kann ich mir nur damit erklären, dass Richter und Staatsanwalt mindestens Sympathie für seine politische Einstellung hegen. Der Deal war offensichtlich unnötig, das Richter und Staatsanwaltschaft selbst sagten, dass die Behauptung wenig glaubwürdig ist. Entsprechend kann man das bei der Beweiswürdigung auch berücksichtigen. Ansonsten fällt auf, dass das Urteil auch für “nur Totschlag” ausgesprochen mild ist. Mindeststrafmaß sind 5 Jahre. Da er behauptet Stunden nach einem Streit zu der Wohnung gegangen zu sein, kann hier auch nicht von einer Tat im Affekt gesprochen werden. Wie das Gericht selber sagte, käme auch Mord in Frage.
Das erinnert sehr stark an den Typen, der einen Tankstellenwärter ermordet hat, weil der ihn gebeten hat, eine Maske zu tragen, während das Coronavorschrift war.
Also völlig unabhängig davon, ob die erwiesene rechtsextreme Einstellung des Täters, der seine Tat im Anschluss ja sogar noch glorifiziert hat, hier als Tatmerkmal bewiesen werden kann, ist das Urteil auch für “Stunden nach einem Streit die Wohnung suchen, das Opfer mit einer illegalen Schusswaffe erschießen, Leiche zerstückeln und in den Fluss werfen” auffällig niedrig.
Aber ganz falsch ist das nicht. Ich stamme aus einer Region, in der Entnazifizierung bedeutete “Wir vergraben unsere Gewehre und verstecken die Nazi-Uniformen im Schrank”. Kein Wunder, dass wir heute da sind, wo wir sind.
Völlig richtig. Aber trotzdem würde ich diese Richter erst mal nicht mit Altnazis vor einem Dreivierteljahrhundert in einen Topf werfen wollen.
Ich denke, wir leben auch deshalb in diesen beschissenen politischen Zeiten, weil die Leute nur noch nach Bauchgefühl, den einfachen Weg gehen wollen. So landet man sehr schnell bei einem kruden Schwarz-Weiß-Weltbild.
Natürlich ist es ein Urteil, das spontan Unverständnis hervorruft. Ich kann ehrlich gesagt aber nicht beurteilen, ob das jetzt ein “Sympathie-Urteil” war, denke aber auch, dass das letztlich keiner von uns nichtbeteiligten Laien kann. Die Aussage der Richter war ja lediglich, dass sich Fremdenhass als Motiv für die Tat nicht hinlänglich beweisen ließ.
Wie möchte ich jetzt mit so einer herausfordernden Nachricht umgehen? Greife ich reflexhaft auf pauschalisierende Vorurteile zurück? Was unterscheidet mich dann vom dumpfen Stammtisch, der Messerangriffe einzelner Flüchtlinge auf ganze Regionen hochpauschalisiert?
Das Problem ist doch, dass es ständig vorkommt, dass Gerichte nicht klar sagen können, in es nun rassistisch oder rechtsextrem motivierte Taten sind, obwohl die Täter:innen in der Regel sehr klar als rechtsextrem zu erkennen sind und dies meist auch nicht verheimlichen. Dahinter steckt also ein strukturelles Problem. Du argumentierst hier so, als ob das ein Einzelfall wäre und man das nur nicht genau sagen könne. Aber genauso passiert es eben, dass der NSU nicht ernstgenommen wird, viele hunderte rechtsextreme Menschen mit Haftbefehl gesucht frei rumlaufen können und selbst bei krassen rassistischen Gewalttaten das ganze als uneindeutig abgetan wird. Deswegen hat die andere Person hier die Entnazifizierung hervorgeholt. Nicht, weil nich Altnazis in den Gerichten sitzen, sondern weil unser Rechtsstaat noch immer strukturell sehr stark vom Nationalsozialismus geprägt ist und dieser nie vernünftig aufgearbeitet wurde.
Ja, natürlich hast du recht damit. Am besten wäre es, wenn sich alle Gemüter abkühlen und die Sachlichkeit zurückkehren würde. Aber die vermisst man leider überall, Gesellschaft wie Politik.
Ich wollte das eigentlich auch gar nicht bekräftigen, aber es muss einfach stimmen, dass in hohen Ämtern einflussreiche Personen Nazischeiße machen. Wir haben quasi über 70 Jahre Beweise dafür und deshalb muss man leider immer solche Motive zumindest als Einfluss, nicht als alleiniger Hauptgrund, mit annehmen. Meine Aussage sollte nur klarstellen, dass Entnazifizierung aus meiner Sicht ein ähnlich effektives Wortgebilde darstellt wie (hoffentlich bald nicht mehr) Klimaschutz.
Als Ergänzung - In der Badischen-Zeitung wird in einem Bericht (leider hinter Paywall) folgendes geschildert:
E. ging nach einem Streit mit B. ohne Smartphone, das bei jeder Bewegung digitale Beweisspuren hinterlässt, aber mit geladener Pistole zu B.s Wohnung. Oberstaatsanwalt Lorenz und Verteidiger Efimow bezeichneten es als “fatale Fehleinschätzung”, dass E. dem Opfer folgte und bei diesem in der Wohnung ein Handy in der Hand für eine Waffe gehalten habe. E. schoss B. in den Kopf, woraufhin der sofort zusammenbrach, gleichwohl schoss E. noch ein zweites Mal. Meng fragte: Wenn E., wie er sagte, gar nicht habe töten wollen, sondern in Notwehr handelte, warum rief er nach den Schüssen nicht den Notarzt oder versuchte, B. zu reanimieren? “Stattdessen feierte er Weihnachten, als ob nichts gewesen wäre.”
Meng stellte eine weitere These in den Raum: War Patrick E. wirklich allein, als er Mahdi B. erschoss? Waren es zwei Täter? Zeugen sagten aus, dass mit E. auch sein erwachsener Sohn das Naturfreundehaus verlassen habe mit den Worten “Wir müssen was regeln”, und er sei auch erst mit dem Vater wieder aufgetaucht.
Meng ist die Vertreterin der Nebenklägerin.
So wie die Presse das jetzt beschreibt klingt das in der Tat so, als wäre da große Skepsis begründet. Ich verweise aber auch auf das, was ich hier schon schrieb: Die Presse ist häufig entsetzlich schlecht darin, über Prozesse zu berichten. Ich war jetzt leider nicht in der Lage da ein Aktenzeichen oder Urteil zu finden (vermutlich auch einfach noch nicht draußen?), insofern würde ich vor der Lektüre des Selben beim Griff zu den Mistgabeln deutlich zur Vorsicht raten. Es ist nicht unmöglich, dass hier mal wieder gravierend Kontext fehlt, der die Entscheidung nachvollziehbar machen könnte!
Ich zweifel nicht daran, dass das Urteil rechtlich und fachlich korrekt gesprochen wurde.
Die Kritik der lokalen Zeitung richtet sich vor allem an den Deal zur Verkürzung des Verfahrens und an Aussagen des Richters, die in einem Artikel (leider hinter Paywall) so beschrieben werden:
Auch die Hinweise auf einen rechtsextremistischen Hintergrund des Angeklagten reichten nicht aus, sagte Hauser, der sich gegen den angeblichen Vorwurf von Medien wehrte, dass das Gericht auf dem rechten Auge blind sei – “das war die Kammer nie und wird es auch nie sein”. Auch die Staatsangehörigkeit des Opfers spiele keine Rolle. Hauser war aber wichtig, darauf hinzuweisen, dass das Opfer seit 2013 “auf Kosten des Steuerzahlers hier gelebt” habe und “seit 2017 ausreisepflichtig gewesen” sei. Hauser geht von einer “Tatprovokation” des Getöteten aus: B. habe E. und andere auf der Straße provoziert mit Aussagen wie “Ihr scheiß Deutschen”, “Ihr Nazis oder so was in der Richtung” (Hauser). Daraufhin sei E. Mahdi B. in dessen Wohnung gefolgt – wo er ihn erschoss.
Okay, bei dem Spruch werde ich einerseits skeptisch, in welchem Kontext er fiel, aber doch auch inwieweit da die Kammer wirklich unbefangen war…
Eine Revision von Seiten der Nebenklage sieht hier von vorneherein nicht aussichtslos aus und vor dem Hintergrund, dass das fragliche LG nur eine Strafkammer hat, ginge das im Falle einer Zurückverweisung an ein anderes Gericht… Das könnte durchaus noch spannend werden…
Mit Blick auf den Fall werfen die “Hinweise” des Richters für mich Fragen auf:
-Wenn die vorherige Situation des Opfers für den Richter so wichtig ist, muss ich dann davon ausgehen, dass sie für den Täter auch relevant gewesen sein soll? -Wenn das der Fall wäre, müsste der Täter das Opfer dann schon vor Tat gekannt haben, bzw. von dessen Lebensumstände gewusst? -Und wenn der Täter davon wusste, wäre das nicht eher ein belastendes Indiz.
Wenn es für den Fall keine Relevanz hat, sind die Aussagen des Richters für dessen Position ziemlich unpassend. Denn all das war für die Tat selbst unerheblich.
Ich bin auch skeptisch, deswegen will ich da den gesamten Zusammenhang: Wenn der Richter da von der Presse zu den Lebensumständen des Opfers ausgefragt wurde, will ich nicht ausschließen, dass da ein Halbsatz fällt, den man dann natürlich wunderbar aus dem Zusammenhang reisen kann…
Und an der Stelle misstraue ich unserer Presse halt genug um dem Richter hier die Unschuldsvermutung zuzugestehen…
Und fürs Protokoll: Ich gehöre durchaus zu den deutlichen Kritikern des „Deals“, beziehungsweise der „Verständigung“ (Wikipedia), wie sie eigentlich heißt. Die hätte eigentlich nie eingeführt werden dürfen und untergräbt rechtsstaatliche Grundprinzipien.
Aber wenn sie als Werkzeug existiert, dann ist es nun mal leider auch legitim sie zu verwenden, so wenig mir das gefällt. Die Kritik dafür ist in erster Linie beim Bundestag anzusiedeln.
Mahdi B. hatte in den zehn Jahren, in denen er in Deutschland war, viel mit der Polizei zu tun. Er saß fünf Jahre wegen Drogendelikten im Gefängnis
Klingt nicht gerade nach einem freundlichen Zeitgenossen.
Was im Artikel fehlt ist warum es zum Streit zwischen Opfer und Täter kam. War das Thema „Scheiss Ausländer“ oder etwas anderes.
Ein Ausländerfeind ist natürlich eher bereit einen Streit mit einem kriminellen Ausländer eskalieren zu lassen. Ob es ursächlich für den Mord ist, ist die Frage.
Klingt nicht gerade nach einem freundlichen Zeitgenossen.
Scheint das Opfer auch nicht gewesen zu sein. Den Tod rechtfertigt das selbstverständlich nicht.
Das Opfer soll am Tag zu vor den Täter und seine Familie beleidigt haben. Außerdem sagte der Täter aus, das Opfer habe am Abend zuvor in seiner Unterkunft zu Allah beschwört und soll dabei gesagt haben, er würde die “Scheiß Deutschen” töten.