Die Düsseldorfer Polizei hat eine Polizeibeamtin, die zuvor ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich hat ändern lassen, zu Recht von einem Beförderungsverfahren ausgeschlossen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden (Beschl. v. 05.05.2026, Az. 6 B 234/26 u.a.).

Grund für die Entscheidung ist ein anhängiges Disziplinarverfahren gegen die Bewerberin. Das Polizeipräsidium Düsseldorf hat den Verdacht, dass sie ihren Geschlechtseintrag nur ändern ließ, um ihre Beförderungschancen zu erhöhen. Während des laufenden Disziplinarverfahrens darf der Dienstherr Beamte bei einer möglichen Beförderung wegen Zweifeln an der Eignung ausschließen, so das OVG, das damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf aus der Vorinstanz bestätigt.

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    16 days ago

    Ich verstehe das schon einerseits, andererseits wurde meine alte Chefin auch zum Teil auf Grund von Frauenförderung befördert. Und als ich Elternzeit nehmen wollte war das sehr angenehm und die männlichen Kollegen die alternativ als Chef in Frage gekommen wären, hätten da mit Sicherheit rumgezickt und blöde Sprüche gemacht. Das liegt nicht in erster Linie am Geschlecht sondern daran ob man ein Idiot ist oder nicht. Aber ich würde behaupten bei uns sind unter den Männern anteilig mehr Leute die sich in dieser Hinsicht idiotisch verhalten.