Die Düsseldorfer Polizei hat eine Polizeibeamtin, die zuvor ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich hat ändern lassen, zu Recht von einem Beförderungsverfahren ausgeschlossen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden (Beschl. v. 05.05.2026, Az. 6 B 234/26 u.a.).

Grund für die Entscheidung ist ein anhängiges Disziplinarverfahren gegen die Bewerberin. Das Polizeipräsidium Düsseldorf hat den Verdacht, dass sie ihren Geschlechtseintrag nur ändern ließ, um ihre Beförderungschancen zu erhöhen. Während des laufenden Disziplinarverfahrens darf der Dienstherr Beamte bei einer möglichen Beförderung wegen Zweifeln an der Eignung ausschließen, so das OVG, das damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf aus der Vorinstanz bestätigt.

  • KatherinaReichelt@feddit.org
    link
    fedilink
    arrow-up
    8
    ·
    3 days ago

    Schon ein merkwürdiges Urteil. Es steht ja klipp und klar im Selbstbestimmungsgesetz, dass Jeder selbst per Erklärung sein Wunschgeschlecht wählen kann. Das Gesetz zieht hier keinerlei Schranken vor, und daher ist es auch extrem merkwürdig, dass es ein Disziplinarverfahren gibt, wenn jemand dies dann tut. Selbst wenn es nur darum geht, eine diskriminierende Beförderungspraxis zu umgehen - entscheidend ist ja, dass jeder selbst bestimmen kann. Die Motivlage dahinter ist ja erstmal total egal.

    Ich kann es auch verstehen, dass Menschen so handeln. Es ist nämlich richtig kacke und auch nicht zu vermitteln, dass man von Beförderungen ausgeschlossen wird völlig egal, wie gut die eigene Arbeit ist, nur aufgrund des Geschlechtes.

    • kossa@feddit.org
      link
      fedilink
      arrow-up
      10
      ·
      edit-2
      3 days ago

      Puh, hab schon dreimal den Kommentar geschrieben und verworfen, hab’ lange drüber nachgedacht und bin mir nicht mehr so sicher, wie im ersten Impuls. Versuche trotzdem mal meine Gedanken zu teilen.

      Es ging ja in dem Verfahren zunächst einmal nicht darum, ob sie ihren Geschlechtseintrag ändern darf, sondern um die Frage, ob die Änderung und ihre Aussagen dazu die Eignung zur Beförderung einschränken.

      Ich neige dazu, dass das eher der Fall ist. Sie scheint ja, aufgrund ihrer Aussagen, bereit zu sein für einen persönlichen Vorteil Regeln für sich zu nutzen (oder je nach Sichtweise: zu biegen). Und wenn ich da so drüber nachdenke, neige ich dazu, dass solche Menschen tatsächlich vielleicht kein vorbildliches Polizistenmaterial sind (so, wie ich mir die Polizei wünsche, nicht wie ich sie tatsächlich wahrnehme). Für mich entscheidet da das Motiv des “persönlichen Vorteils”. Jemand, der Regeln nutzt, um Arme und Schwache zu schützen, oder gerecht zu walten, wäre da schon eher ein guter Polizist. Damit steht und fällt die Beurteilung in meinem persönlichen Rechtsempfinden.

      Also im Grunde eine Eignungsfrage als potentielle Vorgesetzte. Wenn ich als Dienstherr damit rechnen müsste, dass sie als Vorgesetzte dann Entscheidungen trifft, die zwar legal, aber auf die persönlichen Vorteile bedacht sind, dann kann ich ja davon ausgehen, dass sie eine denkbar schlechte Vorgesetzte wäre und sie darum aus dem Beförderungsverfahren ausschließen.

    • smokeysnilas@feddit.org
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      3
      ·
      edit-2
      3 days ago

      Ich verstehe das schon einerseits, andererseits wurde meine alte Chefin auch zum Teil auf Grund von Frauenförderung befördert. Und als ich Elternzeit nehmen wollte war das sehr angenehm und die männlichen Kollegen die alternativ als Chef in Frage gekommen wären, hätten da mit Sicherheit rumgezickt und blöde Sprüche gemacht. Das liegt nicht in erster Linie am Geschlecht sondern daran ob man ein Idiot ist oder nicht. Aber ich würde behaupten bei uns sind unter den Männern anteilig mehr Leute die sich in dieser Hinsicht idiotisch verhalten.

    • luciferofastora@feddit.org
      link
      fedilink
      arrow-up
      1
      ·
      edit-2
      3 days ago

      Das ganze Thema is ein beschissenes Minenfeld.

      Moralisch wäre es verwerflich, diese Selbstbestimmung nur auszunutzen, um sich einen Vorteil zu verschaffen, ohne es tatsächlich ernst zu meinen. Das wäre dann ein Missbrauch, der zulasten derer geht, die dann womöglich weniger ernst genommen werden.

      Legislativ oder juristisch festzunageln, dass irgend eine bestimmte Absicht oder Vorbedingung gegeben sein muss, führt aber zum einen das Ziel des SBG ad absurdum, die Hürden zu senken, und öffnet zum zweiten die Tür für Willkür.

      Die Problematik liegt also eher dabei, dass man sich dadurch einen Vorteil verschaffen kann, was wiederum nur dann vermieden werden kann, wenn Identität keine Vor- oder Nachteile mehr bringt.

      Kurzum, wie du sagst:

      Es ist nämlich richtig kacke […] dass man von Beförderungen ausgeschlossen wird völlig egal, wie gut die eigene Arbeit ist, nur aufgrund des Geschlechtes.

      Beförderung, wie jede andere Anstellung, sollte nach Eignung geschehen, nicht nach Name, Geschlecht, Religion, Augenfarbe, Lieblingshunderasse oder sonstigen Kriterien, die nichts mit der Arbeit zu tun haben.

      (Außer deine Lieblingsrasse sind Möpse; dann zweifel ich dein Urteilsvermögen grundsätzlich an)