Man darf die AfD mit diesem Mist nicht durchkommen lassen.
Beamte sind eben nicht zur passiven Neutralität verpflichtet sondern müssen sich sogar aktiv für die freiheitlich demokratische Grundordnung einsetzen.
Das steht auch im Landesbeamtengesetz von Sachsen-Anhalt:
§ 8b
(1) In ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis darf nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
Wenn Behörden ihre Beamten aus Angst vor der AfD abmahnen und im Regen stehen lassen, untergraben sie damit die fdGo nur.
Man darf die AfD mit diesem Mist nicht durchkommen lassen.
Beamte sind eben nicht zur passiven Neutralität verpflichtet sondern müssen sich sogar aktiv für die freiheitlich demokratische Grundordnung einsetzen.
Das steht auch im Landesbeamtengesetz von Sachsen-Anhalt:
Wenn Behörden ihre Beamten aus Angst vor der AfD abmahnen und im Regen stehen lassen, untergraben sie damit die fdGo nur.
Und verstoßen damit gegen § 8b.