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Trotzdem halbierte das Gericht die von der Bundesanwaltschaft geforderten vier Jahre Haft, setzte die Strafe zur Bewährung aus und verzichtete dabei auf jegliche Bewährungsauflagen. Die Verfahrenskosten, die die Angeklagte und ihr Mann André zu bewältigen hätten, seien schlimm genug, erklärte Herberger. André E., der sich einen »Nationalsozialisten mit Haut und Haaren« nannte, war bereits 2018 im Münchner NSU-Prozess verurteilt worden, zusammen mit Zschäpe und drei Terrorhelfern.

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