Deepfakes müssen gekennzeichnet werden

Mit der nächsten Stufe des KI-Gesetzes gilt jetzt: Deepfakes - also veränderte Bilder, Audios und Videos - müssen sichtbar oder hörbar gekennzeichnet werden. Das gilt für öffentlich relevante, also zum Beispiel politische Inhalte, wie auch die zuletzt viel diskutierten sexualisierten Deepfakes.

Und dazu ist zum Beispiel der Hinweis: “Ich bin ein KI-Chatbot” - zum Beispiel beim Dialog mit Kunden im Chat oder am Telefon, wenn Bild und Content-Generatoren eingesetzt werden oder synthetische Stimmen - nun keine Kür mehr, sondern Pflicht.

Gut!

  • copacetic@discuss.tchncs.de
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    vor 7 Tagen

    Der Hacking-Vorfall und die Kennzeichnungspflicht für Deepfakes haben doch keinerlei Verbindung (mal abgesehen von “irgendwie KI”).