In Stendal haben zwei Jugendliche ein AfD-Wahlplakat beschädigt. Dabei lauerten ihnen zwei Politiker der rechtsextremen Partei auf. Ein 14-Jähriger wurde verletzt. Die Polizei ermittelt.
Dabei soll es zum Einsatz eines mutmaßlichen Schlagwerkzeuges gekommen sein«, schreibt das LKA. Einer der Jugendlichen sei verletzt worden und soll sich mit leichten Verletzungen in ärztliche Behandlungen begeben haben.
Als komplett unverhältnismäßige Vergeltung für Wahlplakatbeschädigung übrigens. Das eigene, nehm ich mal an.
Der AfDler selbst sieht das natürlich ganz anders:
Nach SPIEGEL-Informationen handelt es sich bei der »der Immunität unterliegenden Person« um den AfD-Europaabgeordneten Arno Bausemer. Der 43-Jährige hatte einen Beitrag auf der Plattform Facebook geteilt, darin schreibt er : »Erwischt, festgenommen und der Polizei übergeben!« Bereits zum dritten Mal sei ein Banner seiner Partei zerschnitten worden. Nun habe er zusammen mit einem Parteifreund »die asozialen Jugendlichen auf frischer Tat ertappt«. Einen der beiden habe er, so schreibt Bausemer es, »nach kurzer Verfolgung und Gegenwehr« stellen können.
Hat sich auch noch gefilmt dabei, aber das Gesicht des Täters verpixelt. Wozu denn noch dieser kleine Rest von Anstand?
Selbst das ist bereits Geständnis einer Straftat. Zivilisten dürfen zwar andere Zivis festhalten zur Identitätsfeststellung bis die Polizei eintrifft. Dabei muss das allerdings abseits vom bloßen Festhalten, gewaltfrei geschehen.
Und in diesem Fall würde ich persönlich auch sagen, dass Erwachsene, die Kindern mit Baseballschlägern auflauern und die auch gegen diese einsetzen sollten als Nebenstrafe zur Aberkennung des passiven Wahlrechts verurteilt werden.
Kann man sich als Strafe darauf einigen, dass der alte Drecksack ein Plakat von dem 14-Jährigen zerstören darf und der 14-Jährige dann mit dessen Kopf ein bisschen Baseball üben kann? Dann lernt jeder, was verhältnismäßig ist und was nicht.
Öööh, nicht nur verfolgt:
Als komplett unverhältnismäßige Vergeltung für Wahlplakatbeschädigung übrigens. Das eigene, nehm ich mal an.
Der AfDler selbst sieht das natürlich ganz anders:
Hat sich auch noch gefilmt dabei, aber das Gesicht des Täters verpixelt. Wozu denn noch dieser kleine Rest von Anstand?
Selbst das ist bereits Geständnis einer Straftat. Zivilisten dürfen zwar andere Zivis festhalten zur Identitätsfeststellung bis die Polizei eintrifft. Dabei muss das allerdings abseits vom bloßen Festhalten, gewaltfrei geschehen.
Und in diesem Fall würde ich persönlich auch sagen, dass Erwachsene, die Kindern mit Baseballschlägern auflauern und die auch gegen diese einsetzen sollten als Nebenstrafe zur Aberkennung des passiven Wahlrechts verurteilt werden.
Kann man sich als Strafe darauf einigen, dass der alte Drecksack ein Plakat von dem 14-Jährigen zerstören darf und der 14-Jährige dann mit dessen Kopf ein bisschen Baseball üben kann? Dann lernt jeder, was verhältnismäßig ist und was nicht.
Sehr alttestamentarisch.
Ist das nicht das, was Rechte immer fordern?
Eben