• ilow@feddit.org
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    1 day ago

    „Wer einen Baseballschläger gegen einen 14-Jährigen einsetzt und in Kauf nimmt, ihn gefährlich zu verletzen, ist für ein politisches Amt nicht geeignet und muss sofort von seinem Mandat zurücktreten.“

    Er verfolgt und verprügelt einen 14 jährigen und soll freiwillig zurücktreten. Finde den Fehler.

    • SeductiveTortoise@piefed.social
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      16
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      1 day ago

      Ich hätte behauptet wer das tut, ist für ein freies Leben in unserer Gesellschaft nicht geeignet. Aber vielleicht bin ich auch zu radikal wenn ich fordere, dass verbotene Dinge verboten sein sollten.

  • trollercoaster@sh.itjust.works
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    1 day ago

    Nazis tun Nazidinge. Mehr schockierende Neuigkeiten in der Tagesschau um 8.

    Wann wird der Scheißverein eigentlich endlich verboten? Müssen wir dieses Mal unbedingt auch wieder damit warten, bis sie das ganze Land ruiniert und dabei den Rest der Welt mit in den Abgrund gerissen haben?

  • macniel@feddit.org
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    1 day ago

    Letztens hatte mich jemand unter dem Keine Angst Video von Danger Dan gefragt ob meine angeführten Baseballschläger hier in dem Raum wären… Also ich würde jetzt mal sagen, ja.

  • SapphireSphinx@feddit.org
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    1 day ago

    Der Sender MDR hat nach eigener Aussage mit einem der Jugendlichen gesprochen. Demnach soll Bausemer einen Baseballschläger benutzt und damit seinen Freund vom Roller geholt haben.

    Das wäre dann wohl gefährliche Körperverletzung => Haftstrafe mit evtl. Bewährung (https://dejure.org/gesetze/StGB/224.html).

    Man fragt sich auch, warum die überhaupt einen Baseballschläger griffbereit haben.

    • homoludens@feddit.org
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      1 day ago

      Es gibt allerdings ein Festnahmerecht nach § 127 StPO. Und wenn sich jemand gegen die Festnahme wehrt, dürfte das Notwehrrecht greifen. Inwieweit hier beides tatsächlich greift, dürfte vom genauen Tatablauf abhängen.

      • Dunstabzugshaubitze@feddit.org
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        1 day ago

        bei Notwehr und auch bei Festnahmen geht es um Verhältnismäßigkeit und die war glaube ich dahin, in dem Moment wo man sich überlegt hat Leuten mit nem Baseballschläger aufzulauern, wegen ner geringfügigen Sachbeschädigung und erst recht wenn es sich beim “Täter” um nen 14 jährigen handelt.

        • homoludens@feddit.org
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          1 day ago

          Bei Notwehr greift der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit definitiv nicht. Erst bei einem krasses Missverhältnis ist das Notwehrrecht ausgeschlossen - das Standardbeispiel ist da “Auf Kinder schießen, die Kirschen klauen”.

          Bei der Festnahme gilt der Grundsatz hingegen, u.a. deswegen kommt es ja auf den genauen Ablauf an. Und es ist nicht so, dass ich davon ausgehe, dass die Faschisten sich im Recht befinden - von vornherein ausschließen kann ich es in diesem Fall allerdings nicht.

              • CyberEgg@discuss.tchncs.de
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                1 day ago

                Nein, aber mehr als du. Und ich kann deine Quellen auch besser einordnen - unter anderem weil ich Notwehr sowohl in einem Semester Strafrecht als auch in der Vorbereitung auf meine Sachkunde gemäß §34a Gewerbeordnung (Bewachungsgewerbe) ausgiebig behandelt und auch Beispiele geprüft habe.

                Es stimmt, dass keine Güterabwägung stattfindet. Das heißt, dass nicht entschieden werden muss, ob das verteidigte Rechtsgut es wert war, verteidigt zu werden oder ob die Mittel der Verteidigung anhand des verteidigten Rechtsgutes gerechtfertigt waren.
                Was aber stattfindet ist eine Prüfung, ob die zur Verteidigung eingesetzten Mittel im Verhältnis zum Angriff angemessen waren. Es gilt dabei der Grundsatz, dass man sich nur mit dem mildesten, sicheren Abwehrmittel und auch nur gegen einen in dem Moment stattfindenden Angriff verteidigen darf.
                Wenn jemand, der dir körperlich in etwa gleich fähig ist, dir eine Ohrfeige gibt, darfst du ihm zum Beispiel nicht mit einem Stahlrohr den Schädel einschlagen. Wenn aber jemand, der dir körperlich deutlich überlegen ist, weil du vielleicht ein älterer Mensch und nicht mehr so gut zu Fuß bist während der andere jung und trainiert ist, in dein Haus oder deine Wohnung einbricht, darfs du auf ihn schießen (waffenrechtliche Gegebenheiten sein hier ausgeklammert) - egal, ob er deinen Fehnseher stehlen, deinen Hund treten oder dein Kind entführen will.
                Sobald der Angriff aber aufhört oder abgebrochen wird, hast du dich erfolgreich verteidigt und musst die Verteidigungshandlung einstellen. Wenn du jemanden, der versucht, dir eine Ohrfeige zu geben, wegschubst und er keinen neuen Versuch startet, darfst du also nicht weiter schubsen.
                Im vorliegenden Fall fragt man also zwar nicht “Darf ein Wahlplakat mit einem Baseballschläger verteidigt werden”, man fragt aber definitiv “Müssen Erwachsene mit Baseballschlägern gegen 14-Jährige vorgehen, die sich bereits abgewendet und die Flucht angetreten haben?”

                Für mehr Details kannst du auch nach dem Begriff “Notwehrexzess” suchen.

                • ominous ocelot@leminal.space
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                  20 hours ago

                  Wenn aber jemand, der dir körperlich deutlich überlegen ist, weil du vielleicht ein älterer Mensch und nicht mehr so gut zu Fuß bist während der andere jung und trainiert ist

                  Hmm.

                  Es stimmt, dass keine Güterabwägung stattfindet. Das heißt, dass nicht entschieden werden muss, ob das verteidigte Rechtsgut es wert war, verteidigt zu werden

                  Hmm, hmm.

                  E: klingt für mich nach abwarten, wie es von Polizei und Justiz bewertet wird. Vom strafrechtlichen Aspekt abgesehen hat der Politiker gezeigt, was er für ein Mensch ist. Wie die Berichterstattung beider Seiten nun von potentiellen Wählern beurteilt wird, wird mehr davon abhängen wer etwas sagt, weniger davon was gesagt wird.

      • CyberEgg@discuss.tchncs.de
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        11
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        1 day ago

        Allerdings gilt auch hier der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Und dass der Einsatz eines Baseballschlägers gegen 14-Jährige verhältnismäßig ist, wage ich stark zu bezweifeln, insbesondere bei dem angegebenen Verletzungsmuster.

  • A_norny_mousse@piefed.zip
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    1 day ago

    Öööh, nicht nur verfolgt:

    Dabei soll es zum Einsatz eines mutmaßlichen Schlagwerkzeuges gekommen sein«, schreibt das LKA. Einer der Jugendlichen sei verletzt worden und soll sich mit leichten Verletzungen in ärztliche Behandlungen begeben haben.

    Als komplett unverhältnismäßige Vergeltung für Wahlplakatbeschädigung übrigens. Das eigene, nehm ich mal an.

    Der AfDler selbst sieht das natürlich ganz anders:

    Nach SPIEGEL-Informationen handelt es sich bei der »der Immunität unterliegenden Person« um den AfD-Europaabgeordneten Arno Bausemer. Der 43-Jährige hatte einen Beitrag auf der Plattform Facebook geteilt, darin schreibt er : »Erwischt, festgenommen und der Polizei übergeben!« Bereits zum dritten Mal sei ein Banner seiner Partei zerschnitten worden. Nun habe er zusammen mit einem Parteifreund »die asozialen Jugendlichen auf frischer Tat ertappt«. Einen der beiden habe er, so schreibt Bausemer es, »nach kurzer Verfolgung und Gegenwehr« stellen können.

    Hat sich auch noch gefilmt dabei, aber das Gesicht des Täters verpixelt. Wozu denn noch dieser kleine Rest von Anstand?

    • RidderSport@feddit.org
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      12 hours ago

      Selbst das ist bereits Geständnis einer Straftat. Zivilisten dürfen zwar andere Zivis festhalten zur Identitätsfeststellung bis die Polizei eintrifft. Dabei muss das allerdings abseits vom bloßen Festhalten, gewaltfrei geschehen.

      Und in diesem Fall würde ich persönlich auch sagen, dass Erwachsene, die Kindern mit Baseballschlägern auflauern und die auch gegen diese einsetzen sollten als Nebenstrafe zur Aberkennung des passiven Wahlrechts verurteilt werden.

    • Universunkel@feddit.org
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      6
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      23 hours ago

      Kann man sich als Strafe darauf einigen, dass der alte Drecksack ein Plakat von dem 14-Jährigen zerstören darf und der 14-Jährige dann mit dessen Kopf ein bisschen Baseball üben kann? Dann lernt jeder, was verhältnismäßig ist und was nicht.

  • killingspark@feddit.org
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    15
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    1 day ago

    Die Baseballmänner sind eine Gefahr für unsere Kinder! Wir brauchen Baseballschlägerverbote und regelmäßige verdachtsunabhängige Kontrollen der üblichen verdächtigen. Am besten bei denen zuhause!