In Stendal haben zwei Jugendliche ein AfD-Wahlplakat beschädigt. Dabei lauerten ihnen zwei Politiker der rechtsextremen Partei auf. Ein 14-Jähriger wurde verletzt. Die Polizei ermittelt.
Machen wir es einfach. Ich bin Jurist, aktuell Rechtsreferendar. Du liegst schlicht falsch. Es gibt eine Verhältnismäßigkeitsprüfung in der Notwehr (die hier mAn nicht einmal anwendbar sein dürfte). Der Maßstab ist aber weiter als beim rechtfertigenden Notstand.
Jedenfalls ist es absolut unangemessen mit einem gefährlichrn Werkzeug Minderjährige zu schlagen um eine Sachbeschädigung und Wahlstörung zu verhindern.
Das ist i.Ü. eben nicht mal der Fall. Die Notwehrlage war nicht andauernd, der Angriff auf die Plakate bereits erfolgt. Durch das Verfolgen konnte bereits ein weiterer Angriff verhindert werden. Und für eine zivile Festnahme fällt die Gewalt hier völlig aus jedem Rahmen.
Das ist alles richtig. Aber es ist eben keine Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Machen wir es einfach. Ich bin Jurist, aktuell Rechtsreferendar. Du liegst schlicht falsch. Es gibt eine Verhältnismäßigkeitsprüfung in der Notwehr (die hier mAn nicht einmal anwendbar sein dürfte). Der Maßstab ist aber weiter als beim rechtfertigenden Notstand. Jedenfalls ist es absolut unangemessen mit einem gefährlichrn Werkzeug Minderjährige zu schlagen um eine Sachbeschädigung und Wahlstörung zu verhindern.
Das ist i.Ü. eben nicht mal der Fall. Die Notwehrlage war nicht andauernd, der Angriff auf die Plakate bereits erfolgt. Durch das Verfolgen konnte bereits ein weiterer Angriff verhindert werden. Und für eine zivile Festnahme fällt die Gewalt hier völlig aus jedem Rahmen.
Doch, genau das ist eine Verhältnismäßigkeitaprüfung. Aber eben keine Güterabwägung.