Verdienen Kinder weniger als 100.000 Euro im Jahr, müssen sie nicht für die Pflege ihrer Eltern zahlen. Das soll sich laut dem Entwurf zur Pflegereform ändern.
Von diesem Einkommen werden verschiedene Posten abgezogen. Dazu zählen etwa berufsbedingte Aufwendungen wie Fahrtkosten, Kosten der allgemeinen Krankenvorsorge und Aufwendungen für die Behandlung von Krankheiten sowie Kosten für die eigene Altersvorsorge. Der verbleibende Betrag ist das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen.
Das klingt dann auch so als ob man das wunderbar manipulieren kann. Dann drehe ich meine eigene Altersvorsorge hoch? Oder ich reduziere meine Arbeitsstunden, so dass mein Einkommen sinkt? Dann hab ich gleich viel Geld auf dem Konto, der Staat zahlt die Pflege der Eltern und in der zusätzlichen Freizeit gehe ich ins Freibad.
Das kommt ja noch alles erschwerend hinzu. Ich wollte da oben nur eine kurze zl;ng Übersicht und die sieht ja schon nicht wirklich so aus, als käme da viel Gescheites bei rum.
Ich bezweifle aber bei der Regierung eh, dass die wirklich irgendwelche (für den Durchschnitt positiven) Änderungen wollen. Entweder es hilft den Ultrareichen oder alles bleibt wie es ist, vielleicht mit ein bisschen neuem Lack drauf. Irgendwas müssen die ja mit dem Lack machen, den sie nicht mehr gesoffen bekommen.
Entwarnung vom Anwalt, bei dem ich deswegen neulich war. Er meinte, bis das Eigenvermögen der Eltern aufgebraucht ist dauert es etwas. Zeit genug seinen Job zu reduzieren, um unter die Grenze zu kommen. Das letzte Gehaltsjahr zählt bei AN.
Gibt es da schon ein Urteil zu? Ich hatte irgendwo das Gegenteil gelesen: es wird analog zu den Unterhaltszahlungen dein Einkommen auf Baus einer fiktiven Vollzeitstelle berechnet.
Da kommt es wahnsinnig auf die Details an. Kann mir vorstellen, dass da zeitlich zu knapp die Stelle reduziert wurde.
Ich kann mir das kaum vorstellen, denn der Vorbehalt ist ja ca 2650€. Sagen wir du verdienst 5000€ netto Vollzeit, reduzierst auf 50% und hättest vermutlich 3000€ dann wären davon 2650€ Vorbehalt, also (3000-2650)/2 =150€
Wenn die jetzt sagen, nene wir rechnen die fiktive 5000€ netto Vollzeit, dann wären das (5000-2650)/2=1.175 und würde voll mit dem Vorbehalt kollidieren.
Das kann ich mir nur bei Täuschung vorstellen, also zeitlich zu knapp vorher auf Halbzeitstelle reduziert.
Vor allem:
Das klingt dann auch so als ob man das wunderbar manipulieren kann. Dann drehe ich meine eigene Altersvorsorge hoch? Oder ich reduziere meine Arbeitsstunden, so dass mein Einkommen sinkt? Dann hab ich gleich viel Geld auf dem Konto, der Staat zahlt die Pflege der Eltern und in der zusätzlichen Freizeit gehe ich ins Freibad.
Das kommt ja noch alles erschwerend hinzu. Ich wollte da oben nur eine kurze zl;ng Übersicht und die sieht ja schon nicht wirklich so aus, als käme da viel Gescheites bei rum.
Ich bezweifle aber bei der Regierung eh, dass die wirklich irgendwelche (für den Durchschnitt positiven) Änderungen wollen. Entweder es hilft den Ultrareichen oder alles bleibt wie es ist, vielleicht mit ein bisschen neuem Lack drauf. Irgendwas müssen die ja mit dem Lack machen, den sie nicht mehr gesoffen bekommen.
Entwarnung vom Anwalt, bei dem ich deswegen neulich war. Er meinte, bis das Eigenvermögen der Eltern aufgebraucht ist dauert es etwas. Zeit genug seinen Job zu reduzieren, um unter die Grenze zu kommen. Das letzte Gehaltsjahr zählt bei AN.
Gibt es da schon ein Urteil zu? Ich hatte irgendwo das Gegenteil gelesen: es wird analog zu den Unterhaltszahlungen dein Einkommen auf Baus einer fiktiven Vollzeitstelle berechnet.
Da kommt es wahnsinnig auf die Details an. Kann mir vorstellen, dass da zeitlich zu knapp die Stelle reduziert wurde.
Ich kann mir das kaum vorstellen, denn der Vorbehalt ist ja ca 2650€. Sagen wir du verdienst 5000€ netto Vollzeit, reduzierst auf 50% und hättest vermutlich 3000€ dann wären davon 2650€ Vorbehalt, also (3000-2650)/2 =150€
Wenn die jetzt sagen, nene wir rechnen die fiktive 5000€ netto Vollzeit, dann wären das (5000-2650)/2=1.175 und würde voll mit dem Vorbehalt kollidieren.
Das kann ich mir nur bei Täuschung vorstellen, also zeitlich zu knapp vorher auf Halbzeitstelle reduziert.
Die Zwangsmaßnahmen des Bürgergeldes lassen sich sicher auch auf die Pflegeversicherung ausweiten.