• copacetic@discuss.tchncs.deOP
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    3 days ago

    Und tatsächlich melden sich auch gleich etliche Wirtschaftsverbände und Unternehmer zu Wort, die davor warnen, dass eine Erbschaftsteuer es bei Firmen mit einem Wert mehr als fünf Millionen Euro quasi unmöglich machen würde, diese Firmen an die nächste Generation weiterzugeben.

    Die eigentlich Frage ist doch inwiefern die Gesellschaft das für eine gute Idee hält.

    • Ist es wirtschaftlich für eine Firma besser, wenn das Kind des Gründers übernimmt? Vermutlich ein Plus wegen Stabilität, aber ein Minus bei Innovation.
    • Besteht die Gefahr, dass unser Mittelstand im großen Stil von ausländischen Investoren aufgekauft wird? Kuka und Krauss-Maffei sind wohl so Beispiele.
    • rbn@sopuli.xyz
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      3 days ago

      Wäre es nicht z.B. möglich, die Erbschaftssteuer in Form von Geschäftsanteilen an den Staat zu zahlen in Kombination mit einem Rückkaufrecht?

      Beispiel: Firma mit Wert 10 Millionen wird vererbt, 10% Erbschaftssteuer fallen an. Erben haben nicht 1 Million flüssig, also fallen 10% der Firma dem Staat zu und der Staat erhält fortan 10% des Gewinns. Die Erben haben aber jederzeit die Möglichkeit, die angefallene Erbschaftssteuer zu zahlen (aus vorhandenen Mitteln oder über einen Bankkredit), um den Anteil auszulösen.

      Unternehmen, die so wenig Umsatz (aktuell <800.000€) oder Gewinn (aktuell <80.000€) machen, dass sie noch nicht der Pflicht zur doppelten Buchführung unterliegen, würde ich pauschal ausschließen, da es sonst nicht ohne Weiteres möglich wäre, die Gewinnanteile für den Staat zu ermitteln.

      Geht das Unternehmen pleite während der Staat noch Anteile hält, hat der Staat Pech gehabt, geht es dem Unternehmen gut, erhält er - solange die Anteile gehalten werden - eine gute Verzinsung durch die Gewinnbeteiligung.

      Wenn man es besonders Unternehmerfreundlich machen will, könnte man auch sagen, dass die Ausschüttungen nicht als Zinsen an den Staat fallen, sondern zur Tilgung der Steuerschuld. Dann würden die vom Staat gehaltenen Anteile automatisch zurück an die Erben gehen, sobald ein entsprechender Gewinn durch sie erwirtschaftet wurde.

      • copacetic@discuss.tchncs.deOP
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        3 days ago

        Ich wüsste nicht warum es nicht möglich sein sollte. In den Medien lese ich immer nur “Stundung” also quasi Ratenzahlung aber keine Detaills.

    • brainwashed@feddit.org
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      3 days ago
      1. Dazu gibt es Studien, nein, die sind in der Regel keine besseren Manager. Außer in Japan. Aber da werden die auch adoptiert um die Firma zu übernehmen.
      2. Klar, oder überhaupt mal an die Börse getrieben. Würde ehrlicherweise vier deutschen Unternehmen gar nicht so schlecht tun. .Dann müsste man den Wert selbiger auch nicht mehr raten sondern könnte ihn börsentäglich ablesen.
      • brewbart@feddit.org
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        3 days ago

        Börsenrating != Wert (hust Tesla hust), aber wäre definitiv ein Fortschritt zu “Glaub mir, Bro”

        • brainwashed@feddit.org
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          3 days ago

          Absolut, aber Aktien kann ich börsentäglich verkaufen, beleihen. im Zweifel sollte es ja im Sinne der Gesellschaft sein, eine möglichst hohe Bewertung zugrunde zu legen. Wenn es eine Vermögenssteuer oder Erbschaftssteuer gibt.

    • ftbd@feddit.org
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      2 days ago

      Wenn Investoren Unternehmen aufkaufen, was macht es dann für einen Unterschied, ob diese Investoren aus dem In- oder Ausland kommen?

  • WalterLego@lemmy.zip
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    3 days ago

    Das ist Balsam für meine Seele. “Die Wirtschaft©” im Sinne der CDU sind nämlich nur Konzerne, die schon vor der Einführung der Demokratie existiert haben.